>händler verkauft reservierten artikel
es gibt keine schriftlichen beweise wie einen reservierungsbeleg oä es gab nur die mündliche Vereinbarung, für die es aber auch keine zeugen gäbe.
der typische fall halt im Einzelhandel: "Oh kein Geld dabei." -kein Thema, ich legs ihnen bis morgen Abend zurück"
ja unterschieliche definition von Abend wäre möglich (vielleicht hätte ich die zeitzone dazusagen sollen=), aber darauf wurde sich auch nicht berufen, als ich das problem dann im laden zur Sprache brachte.
die argumentation war eher so (der reservierungskontaktmann war leider nicht im haus): "ne tut mir leid, das haben wir verkauft."
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-- Editiert einsatz am 25.07.2012 12:04
von einsatz am 25.07.2012 12:00
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