grober Ablauf bei Teilschulden

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)
grober Ablauf bei Teilschulden

Hallo liebe Experten,


Angenommen man hat 3 (Verbraucher)Kredite, davon wurden immer alle bezahlt. Bei einem fällt die Zahlung nun aus.

Wie ist der weitere Ablauf, wenn die 2 anderen weiter bezahlt werden?

1. Mahnung, 2. Mahnung, 3. Prüfung 5 oder 10%, 4. Ankündigung der Kündigung, 5. Meldung Schufa verspätet, 6. Inkasso?

Soweit klar. Wie -kann- es dann weiter gehen?

Mahnbescheid, Anerkennung ja, zahlen nein.

Und nun?

Was passiert, wenn Geld auf dem Konto ist? Kontopfändung? Wann kommt der GV? Und was ist wenn bei diesem einen Kredit der Schufa-Eintrag "negativ" ist? Fallen dann die anderen dann auch "mit" obwohl diese bezahlt werden?

Vielleicht weiß jemand mehr, Danke.

-- Editier von Situla am 25.04.2017 21:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das steht dem Gläubiger frei. Er kann deine Bankkonten pfänden und/oder den Gerichtsvollzieher schicken, der sich bei dir nach pfändbaren Sachen umschaut und dir auch die Vermögensauskunft nehmen kann. Je nachdem was er für aussichtsreich erachtet...
Auf die anderen laufenden Kredite hat das aber keine Auswirkungen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Auf die anderen laufenden Kredite hat das aber keine Auswirkungen.

Wenn durch die Pfändungen auch deren Raten ausbleiben, allerdings schon. Oder wenn die Banken durch Schufa-Negativeinträge aufgeschreckt werden.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Danke bisher.

Was ist unter der Kontopfändung zu verstehen? Gehaltspfändung ist klar, läuft es praktisch so?

Beispiel: Gericht entscheidet, Bank setzt um; 4000 gehen ein, bis zur Grenze wird gepfändet? Grenze legt Gericht fest auf Antrag des Schuldners, (2 Kinder, 3 Kinder, 4 Ex-Frauen usw.)

Erscheint mir aber eher als letztes Mittel für absichtliche Nichtzahler. Alles nur unter der Voraussetzung eben nicht in Privatinsolvenz gehen zu wollen.

Zu Schufa:Die Bank kann einen Eintrag nur dann sehen, wenn sie aktiv reinschaut. Wenn die Beiträge aber bezahlt werden, warum sollten Banken dann kündigen?

Also praktikabel wäre GV, Gehaltspfändung.

Worst case: Kontopfändung, kann der Schuldner dann Überweisungen im Rahmen seines Selbstbehaltes durchführen? Er verzichtet aktiv auf ein P-Konto.

Mich interessiert mehr das Praktische, man liest so wenig darüber .

-- Editiert von Situla am 26.04.2017 12:44

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn der Schuldner kein P-Konto einrichtet, wird das Guthaben komplett gepfändet. Das Konto ist dann faktisch dicht, ohne Selbstbehalt.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Grenze legt Gericht fest auf Antrag des Schuldners, (2 Kinder, 3 Kinder, 4 Ex-Frauen usw.)

Normalerweise nicht. Bei einem P-Konto genügt normalerweise die Vorlage entsprechender Bescheinigungen an die Bank, so dass der laut Tabelle korrekte Freibetrag eingerichtet wird.

Zitat:
Zu Schufa:Die Bank kann einen Eintrag nur dann sehen, wenn sie aktiv reinschaut

Was sie ganz grundsätzlich regelmäßig tut, üblicherweise mehrmals im Jahr. Die Banken bekommen es irgendwann mit. Darauf kann man sich verlassen.

Zitat:
Worst case: Kontopfändung, kann der Schuldner dann Überweisungen im Rahmen seines Selbstbehaltes durchführen? Er verzichtet aktiv auf ein P-Konto.

Wie fm schon schreibt: Nein. Ohne P-Konto geht bei einer Pfändung gar nichts mehr. Solange bis die Schuld beglichen wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Also praktisch in etwa so:

Schulden 5000€ Rest.

Konto 0€

Eingang Gehalt 4000€.

Sofortiger Abzug nach Titel 4000€.

Rest 1000€. Kein Zugriff, keine Überweisung möglich, kein nichts mehr.

Neuer Monat: Eingang 4000€

Sofortiger Abzug: 1000€

Verbleiben 3000€.

Folge, Konto wird wieder freigeschaltet nach ... gewissen Tagen, negativer Schufaeintrag verbleibt 3 Jahre?

Können die 2 anderen Banken nun auf Grund des negativen EIntrages trotz gültiger Zahlung den Darlehensvertrag kündigen? §§491ff BGB beziehen sich auf Kreditwürdigkeitsprüfung bei Abschluss. Keine Rechtsgrundlage für Kündigung wegen o.g. Tatbestand.

Was ja nicht heißt, dass Banken kündigen werden... nur worauf beziehen sie sich dann, AGB?

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#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Für diejenigen, die es interessiert:

Nach telefonischer Rücksprache mit Schufa gibt es für einige (nicht alle) Banken Verträge, welche eine Mitteilung an diese bei einem negativen Eintrag bei z.B. einem Anderen zur Folge haben.

Fraglich ist, ob die Folge dieser Vorgehensweise (Kündigung Verträge bei Anderen) rechtmäßig wäre.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Verbleiben 3000€.

Das Rechenbeispiel wäre so korrekt. Ja.

Zitat:
negativer Schufaeintrag verbleibt 3 Jahre?

Du hast mit Zahlung der letzten Euros Anspruch darauf, dass der Eintrag als Erledigt markiert wird. Er bleibt dann so für 3 Jahre zum Jahresende in der Schufa. Ein erledigter Eintrag ist nicht mehr ganz so negativ wie ein offener, aber er ist erst mal drin.

Zitat:
Fraglich ist, ob die Folge dieser Vorgehensweise (Kündigung Verträge bei Anderen) rechtmäßig wäre.

Das ist nicht fraglich. Schau dazu mal in deine Kreditverträge (und die AGB, die dir sicher vorgelegt wurden). Da steht einiges dazu drin, was bei erheblicher Verschlechterung der Bonität passieren kann.

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