Hallo, gem. § 12 ff. NBauO kann lt. Bauamt ein sperates Gartenhaus ohne Grenzabstand errichtet werden, obwohl bereits ein altes Wohnhaus als Grenzbau steht. Das wäre ein Grenzbebauungsprivileg. Ich überlege, wenn der Nachbar dann auch auf die Grenze ein Gartenhaus bauen möchte, wie das mit dem Brandschutz aussieht. Ich dachte immer, bei Gartenhäusern (kein Gerätehaus) muß der Grenzabstand eingehalten werden. Wer weiß was dazu?