Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364737
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » GEZ, Beitragsservice » gez = stress + abzocke

gez = stress + abzocke

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

1384 Aufrufe

gez = stress + abzocke

Hallo alle zusammen,

ich bin schüler ohne einkommen und mich plagt die gez schon seit langem ...
und zwar hab ich folgendes problem:

ca. am oktober habe ich gez eine anmeldung über ein radio geschickt, zusätzlich noch eine Schulbescheinigung (wusste nicht, dass es bei denen kein grund auf befreiung ist). am dezember habe ich dann die arbeitslosengeld 2 bescheinigung vorgelegt. Ab Januar war ich dann sozusagen "befreit", obwohl in der Rechnung steht ich solle für 5 MONATE DIE GEBÜHREN NACHZAHLEN! (wenn mans berechnet Oktober..November..dezember, also nur 3). Das habe ich auch vor einer Woche gemacht und Ihnen auch eine Mail geschickt, dass ich es nicht einsehe mehr zu zahle! Außerdem habe auch wieder auf Befreiung verlangt (mit der Arbeitslosengeld 2 bescheinigung). Und siehe da... wieder ein brief von meinen freunden UND DA STEHT OHNE GRUND JETZT ZU ZAHLEN: 46,08 € FÜR -28,8 (die aus den 5 Monaten, WOBEI ICH DOCH SCHON 3 MONATE GEZAHLT HABE!!!!!!!!!!!!) UND 17,28 FÜR GEBÜHREN AB MAI BIS JULI!!!!????????
habe nur eine frist bis 15.6
WAS FÜR NE SCH**** IST DEN DAS??????????
was soll ich machen, kann mir jemand helfen?

mit freundlichen grüßen


-----------------
""


von miky11 am 10.06.2011 16:33
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 548 weitere Beiträge zum Thema "GEZ".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>gez = stress + abzocke
teuer: anwalt bzw sachkundigen
billig: zahle

und ziehe die lehre einen großen bogen um den haufen zu machen!



-----------------
"

Im ewigen Gedenken."


von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 10.06.2011 18:28
Status: Unsterblich (827 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 45 User(n) bewertet)

>gez = stress + abzocke
Also Schüler ohne Einkommen und Hartz IV Bezieher(?).
Lebst du noch in der Wohnung deiner Eltern und bist nicht Volljährig?
Nicht die GEZ stellt dir eine Befreiung aus sondern, dies mußt du schon "selbst" erledigen. Dafür gibt es spezielle Formulare! Ohne ausfüllen und zusammen mit dem ALG2 Bescheid verschicken geht gar nichts. Demzu folge sind die Forderungen der GEZ nach deiner Anmeldung korrekt.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

-----------------
""


von gabimaus am 11.06.2011 10:48
Status: Philosoph (596 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 62 User(n) bewertet)

>gez = stress + abzocke
Hallo,
warum zum Teufel, hast du dich angemeldet???
Die Befreiungsvorraussetzungen sind klar geregelt! Eine Schulbescheinigung ist keine!
Ein Befreiungsantrag gilt erst mit dem Folgemonat! Rückwirkende Befreiungen sind nicht möglich! Einen Antrag auf Befreiung kannst du immer nur für die Zukunft stellen jedoch nicht Rückwirkend - ich denke das ist hier das Problem! Des weiteren: Schreiben an die GEZ immer mit Rückschein - die Post in Bocklemünd ist sehr schlampig - so manscher Brief geht dort verloren...
Warum meldest du dich nicht einfach wieder ab? Geräte entsorgt! www.gez-abschaffen.de



von CBW am 12.06.2011 19:41
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>gez = stress + abzocke
Teilen Sie der GEZ mit, dass Ihr Einkommen unterhalb der
Pfändungsfreigrenze liegt, und deshalb weitere Maßnahmen
nur weitere Kosten verursachen.
Sie werden dann noch weiterhin Mahnunge erhalten, aber nach
meiner Erfahrung werden sie, wie bei meiner Nachbarin, es
aufgeben.

-----------------
""


von xxsirodxx am 14.06.2011 23:10
Status: Unsterblich (1625 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>gez = stress + abzocke
quote:
Aber erst, wenn die Ansprüche auch nicht gerichtlich im Mahnverfahren durchzusetzen sind

Mit solch profanen Dingen wie einem gerichtlichen Mahnverfahren muss die GEZ sich nicht herumschlagen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 15.06.2011 23:32
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109883
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online