gez = stress + abzocke

10. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
miky11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gez = stress + abzocke

Hallo alle zusammen,

ich bin schüler ohne einkommen und mich plagt die gez schon seit langem ...
und zwar hab ich folgendes problem:

ca. am oktober habe ich gez eine anmeldung über ein radio geschickt, zusätzlich noch eine Schulbescheinigung (wusste nicht, dass es bei denen kein grund auf befreiung ist). am dezember habe ich dann die arbeitslosengeld 2 bescheinigung vorgelegt. Ab Januar war ich dann sozusagen "befreit", obwohl in der Rechnung steht ich solle für 5 MONATE DIE GEBÜHREN NACHZAHLEN! (wenn mans berechnet Oktober..November..dezember, also nur 3). Das habe ich auch vor einer Woche gemacht und Ihnen auch eine Mail geschickt, dass ich es nicht einsehe mehr zu zahle! Außerdem habe auch wieder auf Befreiung verlangt (mit der Arbeitslosengeld 2 bescheinigung). Und siehe da... wieder ein brief von meinen freunden UND DA STEHT OHNE GRUND JETZT ZU ZAHLEN: 46,08 € FÜR -28,8 (die aus den 5 Monaten, WOBEI ICH DOCH SCHON 3 MONATE GEZAHLT HABE!!!!!!!!!!!!) UND 17,28 FÜR GEBÜHREN AB MAI BIS JULI!!!!????????
habe nur eine frist bis 15.6
WAS FÜR NE SCH**** IST DEN DAS??????????
was soll ich machen, kann mir jemand helfen?

mit freundlichen grüßen


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

teuer: anwalt bzw sachkundigen
billig: zahle

und ziehe die lehre einen großen bogen um den haufen zu machen!

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

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#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Also Schüler ohne Einkommen und Hartz IV Bezieher(?).
Lebst du noch in der Wohnung deiner Eltern und bist nicht Volljährig?
Nicht die GEZ stellt dir eine Befreiung aus sondern, dies mußt du schon "selbst" erledigen. Dafür gibt es spezielle Formulare! Ohne ausfüllen und zusammen mit dem ALG2 Bescheid verschicken geht gar nichts. Demzu folge sind die Forderungen der GEZ nach deiner Anmeldung korrekt.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

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#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
warum zum Teufel, hast du dich angemeldet???
Die Befreiungsvorraussetzungen sind klar geregelt! Eine Schulbescheinigung ist keine!
Ein Befreiungsantrag gilt erst mit dem Folgemonat! Rückwirkende Befreiungen sind nicht möglich! Einen Antrag auf Befreiung kannst du immer nur für die Zukunft stellen jedoch nicht Rückwirkend - ich denke das ist hier das Problem! Des weiteren: Schreiben an die GEZ immer mit Rückschein - die Post in Bocklemünd ist sehr schlampig - so manscher Brief geht dort verloren...
Warum meldest du dich nicht einfach wieder ab? Geräte entsorgt! www.gez-abschaffen.de

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#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Teilen Sie der GEZ mit, dass Ihr Einkommen unterhalb der
Pfändungsfreigrenze liegt, und deshalb weitere Maßnahmen
nur weitere Kosten verursachen.
Sie werden dann noch weiterhin Mahnunge erhalten, aber nach
meiner Erfahrung werden sie, wie bei meiner Nachbarin, es
aufgeben.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Aber erst, wenn die Ansprüche auch nicht gerichtlich im Mahnverfahren durchzusetzen sind

Mit solch profanen Dingen wie einem gerichtlichen Mahnverfahren muss die GEZ sich nicht herumschlagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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