gez nachforderung trotz abmeldung

19. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
nickaz1000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
gez nachforderung trotz abmeldung

Hallo!
Zu mir: ich bin seid März wieder bei meinen Eltern gemeldet, habe das auch so bei der GEZ angegeben, leider erst im august als die Mahnung kam, weil ich nicht wusste das man sich über haupt abmelden muss, da ja seid diesem Jahr jeder zahlen muss der eine Wohnung hat hatte ich ja nicht mehr, meine Eltern zahlen schon.
Ich hatte schon immer Probleme damit mich durchzudringen diese "Abgabe" zu bezahlen, deswegen bekam ich auch seid März meine Mahnungen zu meinen Eltern geschickt.
Das finde ich kurios, die wissen seid meinem Umzug von meiner neuen Adresse, wollen aber trotzdem bis August Geld haben. Einen nachmieter hatte ich auch sofort. Es kann doch nicht von meinem nachmieter und von mir für ein und dieselbe Wohnung GEZ verlangt werden, da mus es doch irgendeinen Paragraphen geben...

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

da mus es doch irgendeinen Paragraphen geben... Gibt es auch (siehe unten) - und der sagt, daß man sich bei Aufgabe einer Wohnung abmelden muß.
Im übrigen zahlst den Teil der Nachforderung seit dem Umzug natürlich nicht für die alte Wohnung, sondern für deine aktuelle Wohnung. Nö, mangels Abmeldung zahlt er in der Tat für die alte Wohnung: Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.

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