>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
Danke, micbu, habe dazugelernt. Dieser Passus war mir bisher unbekannt. Dennoch ist deine Aussage in der getätigten Form nicht richtig. Denn nach §357 muß der VK diesen Ausnahmefall vertraglich festlegen. Somit kann deine Aussage nicht allgemeingütltig sein und in diesem speziellen fall kann schon gar nicht davon ausgegangen werden, da ich bisher noch nicht einen VK gesehen habe, der in seinen AGBs diese Klausel stehen hatte.
Hinsichtlich der Hisendekosten schreibst du auch zunächst, daß der K sie tragen muß. Nun sagst du aber, daß die sache noch nicht geklärt ist. Also was nun?
*Das bedeuted, daß der Verkäufer vom Käufer die gesamten Versandkosten verlangen kann (Hin- und Rücksendung) wenn der Artikel bereits abgeschickt wurde.*
Laß uns da *unter bestimmten Umständen* einfügen, und die sache ist richtig!
von normi am 26.07.2006 13:41
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