Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

3831 Aufrufe

gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND

Hi,

ich habe eine dringende Frage: Habe vor einer Woche etwas bei einem gewerblichen Ebayhändler per "SOFORT-KAUF" erworben. es handelt sich um Neuware. Habe als Zahlungsvereinbarung "per Nachnahme" festgelegt.

Ich brauche das ersteigerte Teil aufgrund eines Defekts sehr dringend.

Jedenfalls habe ich das Ersteigerte bis heute nicht erhalten, habe keine Sendungsnummer, weiß noch nicht mal ob das Paket eingeliefert wurde.

Ich bin normalerweise echt nicht ungeduldig, doch in diesem Fall ist es dringend. Habe den Verkäufer auch gebeten das Paket kurzfristig an mich zu senden.

Jetzt meine Frage: Ich kann genau die gleiche Ware auch woanders herbekommen. Kann ich bereits vor der Zusendung der Ware von meinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen ? Dann müsste der gewerbliche Ebayhändler die Ware gar nicht mehr zu mir schicken und würde Versandkosten sparen.




von ToxyJambo am 25.07.2006 15:14
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 25.07.2006 19:03
Status: Unsterblich (2873 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
Hi,


bitte nicht vergessen, der Kaufgegenstand wurde noch nicht bezahlt oder angezahlt. Das bedeuted, daß der Verkäufer vom Käufer die gesamten Versandkosten verlangen kann (Hin- und Rücksendung) wenn der Artikel bereits abgeschickt wurde.


Viele Grüße, Michael


von micbu am 26.07.2006 11:36
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 21 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
*Das bedeuted, daß der Verkäufer vom Käufer die gesamten Versandkosten verlangen kann (Hin- und Rücksendung) wenn der Artikel bereits abgeschickt wurde.*

Entschuldige micbu, aber das ist Unsinn. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften bei Widerruf!


von normi am 26.07.2006 12:07
Status: Tao (6606 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 81 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
--- editiert vom Admin


von guest123-616 am 26.07.2006 12:55
Status: Unsterblich (1458 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
*Ja, wenn die Warenwert unter 40 € ist und vertraglich dazu ein Vereinbarung getroffen war, denn was micbu schreibt ist kein unsinn.....*

Eben, da sind zwei Voraussetzungen dabei, die weder von micbu noch vom Fragesteller angeführt wurden. micbu schriebt es aber, als wäre es immer gültig, dabei handelt es sich nur um den Ausnahmefall, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Davon sind aber auch nur die Rücksendekosten betroffen. Bzgl. der Hinsedekosten hat jüngst das LG Karlsruhe sogar entschieden, daß bei Widerruf der VK IMMER die Versandksoten tragen muß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


von normi am 26.07.2006 13:04
Status: Tao (6606 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 81 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
@normi,

lies dir mal §357 Absatz 2 Satz 3 durch. Solange die Ware noch nicht bezahlt wurde ist es egal wie hoch der Warenwert ist!
Und über die Hinsendekosten wird immer noch gestritten, da gibt es noch keine Endgültige Entscheidung. Es sieht zwar gut aus für die Käufer, aber dennoch, eine endgültige Entscheidung gibt es nicht.

Es ist also kein Unsinn, das sind die gesetzlichen Grundlagen!


Viele Grüße, Michael

-- Editiert von micbu am 26.07.2006 13:38:44


von micbu am 26.07.2006 13:30
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 21 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
Danke, micbu, habe dazugelernt. Dieser Passus war mir bisher unbekannt. Dennoch ist deine Aussage in der getätigten Form nicht richtig. Denn nach §357 muß der VK diesen Ausnahmefall vertraglich festlegen. Somit kann deine Aussage nicht allgemeingütltig sein und in diesem speziellen fall kann schon gar nicht davon ausgegangen werden, da ich bisher noch nicht einen VK gesehen habe, der in seinen AGBs diese Klausel stehen hatte.

Hinsichtlich der Hisendekosten schreibst du auch zunächst, daß der K sie tragen muß. Nun sagst du aber, daß die sache noch nicht geklärt ist. Also was nun?

*Das bedeuted, daß der Verkäufer vom Käufer die gesamten Versandkosten verlangen kann (Hin- und Rücksendung) wenn der Artikel bereits abgeschickt wurde.*

Laß uns da *unter bestimmten Umständen* einfügen, und die sache ist richtig!


von normi am 26.07.2006 13:41
Status: Tao (6606 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 81 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
@normi


Gern geschehen, dafür ist dieses Forum doch da. Ich entdecke ja auch immer wieder neues :-)

Gibt es tatsächlich VK's die nicht darauf hinweisen??? Ich tue dies jedenfalls. Ich möchte nämlich genau das was hier passieren soll vermeiden. Nachnahmegebühren sind nun mal teuer. Aus Sicht des VK kann ich nur sagen, daß ich versuchen würde die Kosten vom Käufer zu bekommen. Aus Sicht des K würde ich mich aber zunächst auch weigern dies zu bezahlen. Ich habe leider noch kein Urteil gelesen wie in solch einem Fall entschieden wurde. Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß hier ausnahmsweise einmal zu Gunsten des VK entschieden würde.


Viele Grüße, Michael

-- Editiert von micbu am 26.07.2006 13:54:48


von micbu am 26.07.2006 13:52
Status: Unsterblich (2890 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 21 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
Hinsichtlich der Rücksendekosten brauchen wir kein Urteil. Die sind in §357 mehr als eindeutig geklärt. das hast du ja selber sehr schön zitiert!

Das Problem sind die Hinsendekosten, die gesetzlich nicht geregelt sind. Und da haben wir ja ein erstes Urteil. Das von mir genannte Urteil des LG Karlsruhe, das dem K recht gibt. Nur ist es halt noch nicht rechtskräftig.


von normi am 26.07.2006 13:56
Status: Tao (6606 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 81 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>gewerblicher Ebayhändler -> Rückgaberecht / Rücktritt vom Kaufvertrag, DRINGEND
Der Link:

http://www.informationspflichten.de/Hinsendekosten.htm


von normi am 26.07.2006 13:59
Status: Tao (6606 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 81 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online