>gewerbe nachträglich anmelden?
Servus fitnessmieze,
in deinem geschilderten Fall, würde bei einem Monat Versuchszeit via Ebay, um zu sehen wie die Abnahme deiner Postkarten ect. läuft, sicherlich keine Steuerfahndung plötzlich bei dir auftauchen. Dies würde höchsten dann passieren, wenn du diese Tätigkeit über längere Zeit unangemeldet ausüben würdest und dabei hurente Gewinne erziehlen würdest. Und selbst da bekommst du nur ein schönes Schreiben vom FA. Die Zeiten der DDR-Methoden dürfte vorbei sein ;-)
Du darfst eben ohne Anmeldung keine Rechnung schreiben und müsstest es bei
eBay mit dem aktuellen zusatz "von Privat" veräußern. Ob eine rückwirkende Anmeldung möglich ist, weiß ich nicht genau, glaub ich aber nicht wirklich und wäre auch, sorry, Blödsinn.
Zitat: "ein Gewerbebetreibende/r ist, wer eine gewerbliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum selbständig ausübt."
Ich würds folgender maßen versuchen:
- Testphase über kurzen Zeitraum bei eBay. OnlineShop wäre problematischer, da du damit ja beweist, einen Handel zu betreiben, Folge Gewerbeanmeldung / Steuernummer nötig.
- je nach Erfolg dieser Testphase, würd ich dir bereits jetzt empfehlen, dir zumindest mal planerische Gedanken darüber zu machen, was du mit deiner Tätigkeit erreichen willst (Umsatz, Ausgaben/Investitionen,...)da du erst dann wirklich einen Überblick darüber hast wie rentabel dein Geschäft ist (Controling) und du dir auch bei späteren Dingen gegenüber des FA einfacher tust.
- je nachdem meldest du ein Gewerbe an, kostet ca. 15,- (selbst wenn du bei Ebay, diverse Dinge in regelmäßigem Abstand verkaufst, könnte es u.U. sein, daß dir das FA eine gewerbliche Tätigkeit nachweist und dir daraufhin einen Steuerbescheid zuschickt. Insofern würd ich dann lieber die Gewerbeanmeldung vorziehen.
- kurz nach der Anmeldung wirst du Post vom FA erhalten, die dir ein Formular zur steuerlichen Erfassung zusenden. Nach Ausfüllen und Rücksenden dieses, kriegst du dann deine Steuernummer, die wiederrum dann auf deinen ausgestellten Rechnungen mit anzugeben ist(Briefpapier).
- bei deiner Größe vom Betreibe oder vielmehr von deinem Jahresumsatz denk ich wirst du die ersten Jahre von der Gewerbesteuer befreit und zudem wäre zu klären ob eine Umsatzsteuerbefreihung nicht auch in Frage käme.
Daher würd ich einfach sofern vorhanden mal kurz mit deinem Steuerberater oder ggf. mit dem Steuerberater deines Vater o.ä. reden, der kann dir sicher noch den ein oder anderen Tip dazu geben, was die steuerliche Seite angeht (Istversteuerung,....) sowie zum Thema Buchhaltung...
Es hört sich im ersten Moment relativ viel an, ist's aber nicht wirklich. Am Anfang steht ein wenig Papierkram an, was in Deutschland dank der Bürokratie normal ist und ist diese Hürde geschafft, ist's eigentlich recht easy, abwechslungreich und für einige die Spaß daran haben eine Entspannung zum eigentlichen Berufsstress. Du musst eben für dein Geschäft ne Buchhaltung machen, kannst aber im Gegenzug über dein Geschäft einiges an Bedarfsmitteln geltend machen wovon du die Vorsteuer wieder zurück erhälst. Einziges, was für dich zu klären wäre, da ich nicht weiß in welchem Bereich du tätig bist, solltest du abklären ob sich evtl. Überschneidungen mit deinem Hauptberuf ergeben, zwecks Wettbewerbsverbot.
Und sollte alles in allem der Laden nicht ins laufen kommen (was ich nicht hoffe und woran du auch nicht denken solltest), kostets dich wieder ca. 15,- um die ganze Sache wieder abzumelden.
Sollte weitere Fragen sein stehe ich dir auch etwas schneller im Rahmen meiner Möglichkeiten via ICQ (395-069-094) zur Verfügung.
Gruß
Lordi
von Lord_Haelmchen am 01.10.2007 10:10
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