getrenntlebende Eltern / Kinder / Steuer

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
getrenntlebende Eltern / Kinder / Steuer

Hallo,

da ich von meinem Mann getrennt lebe und die Einkommenssteuer künftig jeder selbst macht, möchte ich gerne wissen, wer bei der Erklärung die Kinder angibt.

Wir haben zwei Kinder und jeder hat aus seiner Steuerkarte jeweils 2x 1/2 Kind.

Eins von beiden Kindern hat vom Versorgungsamt eine Behinderung von 30%. Bei welchem Elternteil wird das steuerlich angegeben?

VG


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Bei einem GdB von wenigstens 25, aber unter 50 wird der Pauschbetrag nur gewährt, wenn die Behinderung die körperliche Beweglichkeit dauernd beeinträchtigt (z. B. auch als Folge innerer Krankheiten oder einer Seh-/Hörbehinderung) oder durch eine typische Berufskrankheit hervorgerufen wird oder zum Bezug einer Rente berechtigt. Trifft davon irgendwas zu?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

... der GdB von 30% ist unbefrist weegen Behinderung

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Kinder werden bei beiden Elternteilen angegeben und werden sozusagen jeweils als 1/2 Kind berücksichtigt. Beide Elternteile müssen also für jedes Kind die Anlage Kind abgeben und einfach die dort gestellten Fragen korrekt beantworten. Das Kindergeld wird dabei auch beiden Eltern je zur Hälfte zugerechnet, auch wenn es tatsächlich nur an einen Elternteil ausgezahlt wird.

Der Behindertenpauschbetrag kann auf Antrag beider Eltern auch anders als 50/50 aufgeteilt werden..

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

...dankeschön :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Es fragt sich nur, ob es hier überhaupt einen Pauschbetrag gibt - von einer "Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit" wurde ja nichts erwähnt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

was hat denn die Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit zu tun zu tun mit meiner eigentlichen Frage???

ich bin doch hier in einem Steuerrechtsforum oder?

...und fakt ist der GdB von 30% beim Versorgungsamt wegen Behinderung!

Diese 30% setze ich schon seit Jahren beim Finanzamt an und ich wollte lediglich nur wissen, wie ich das nach der Scheidung ansetze, wenn jedes Elternteil ein habes Kind auf der Karte hat aber meine Frage hat sich ja eh schon durch Dich erledigt denn die hast Du mir ja vorher bereits beantwortet :-)
nochmals dankeschön!


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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

was hat denn die Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit zu tun zu tun mit meiner eigentlichen Frage??? Ganz einfach: Nur in dem Fall gibt es einen Steuerfreibetrag, denn grundsätzlich gibt es bei einem GdB unter 50 % keinen Steuerfreibetrag.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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