geringfügige Beschäftigung, Nachzahlung, Hilfe :(

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464783-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
geringfügige Beschäftigung, Nachzahlung, Hilfe :(

Hallo!
Ich arbeite seit Mai 2016 in einem Minijob. Ich bin student und über meinen Vater privat Krankenversichert mit Beihilfe. Für einen Minijob gilt ja eine Jahresgrenze (Zeitjahr) von 5400 Euro. Dieser 12 Monatszeitraum läuft ja nun zum April 2017 "aus".
Leider habe ich immer relativ unregelmäßig gearbeitet und desöfteren mehr als 450 Euro verdient, das dann aber in den Folgemonaten wieder ausgeglichen, indem ich weniger verdient habe. Im August habe ich eine unvorhergesehene Krankheitsvertretung gemacht und über 1000 Euro verdient. Ich befürchte, dass ich Probleme bekommen werde. Laut Arbeitgeber ist alles in Ordnung, aber darauf vertraue ich nicht. Nun meine Frage mit welchen Nachzahlungen habe ich zurechnen und kann der AG mir alles abziehen oder nur für die letzten 3 Monate (habe sowas in der Art gelesen) Ich würde auch gerne wissen, ob die Berechnung nach 12 Monaten wieder bei 0 anfängt oder sich quasi nur um einen Monat verschiebt.. (dann Juni-Mai, Juli-Juni u.s.w)
Ferner finde ich die Informationen im Internet zu dieser Thematik relativ unüberschaubar und zum Teil auch widersprüchlich.
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. Da mich die Thematik ziemlich beschäftigt und ich von meinem AG keine Hilfe zu erwarten habe.
Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 30.04.2017 13:10

-- Thema wurde verschoben am 30.04.2017 13:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eine arbeitsrechtliche Fragestellung ist das nicht wirklich. Wahrscheinlich bist du besser aufgehoben unter der Rubrik Steuerrecht. Generell weiß ich wohl, dass die 5400 € Einkommensgrenze bei diesem Modell unter gewissen Umständen überschritten werden können. Das kannst du aber auch nachlesen bei der Minijob-Zentrale. Genauso sicher ist, dass ein Minijob in ein ganz normales abgabenpflichtiges Arbeitsverhältnis kommt, wenn die Grenzen tatsächlich überschritten sind.

-- Editiert von blaubär+ am 30.04.2017 11:51

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Generell weiß ich wohl, dass die 5400 € Einkommensgrenze bei diesem Modell unter gewissen Umständen überschritten werden können.


Nein das darf sie nicht. Es darf die Monatsgrenze von 450€ unter bestimmten Umständen überschritten werden.

Zitat:
Dieser 12 Monatszeitraum läuft ja nun zum April 2017 "aus".


Nein, die 5400€ beziehen sich auf das Kalenderjahr. Der 12 Monatszeitraum läuft also immer am 31.12. aus.

Zitat:
und ich von meinem AG keine Hilfe zu erwarten habe.


Der ist dafür aber zuständig und bekommt selbst richtig Ärger, wenn er etwas falsch macht. Du selbst hast kaum etwas zu befürchten.

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