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Landgericht Rostock


August-Bebel-Straße 15-20, 18055 Rostock
Tel: (0381) 241-0, Fax: (0381) 241-355, Internet: verwaltung@lg-rostock.mv-justiz.de
Übersicht
Landgericht

Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).

Rechtsgebiete
Strafrecht
Strafrecht, 50%
Zivilrecht
Zivilrecht, 50%
Kreisdiagramm

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:

Ratgeber
Strafrecht
BGH hebt Verurteilung wegens sexuellen Missbrauchs auf
23.11.2011
Anwalt Kurznachrichten mehr (4)

  • Michael Grübnau-Rieken
    LL.M.; M.A. Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken : Beschädigung der Mietwohnungstür bei Polizeieinsatz LG Rostock, Urt. v. 10. 12. 2010 − 10 O 141/10
    29.08.2011 22:02

  • Sascha Steidel
    Rechtsanwalt Sascha Steidel : Sachverständigenkosten sind auch bei Teilhaftung nach Verkehrsunfall voll erstattungsfähig, OLG Rostock, Urteil v. 18.03.11
    25.08.2011 08:56
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