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Denisstraße 3, 80335 München
Tel: (089) 5597-04, Fax: (089) 5597-3561
Landgericht München II
Denisstraße 3, 80335 München
Tel: (089) 5597-04, Fax: (089) 5597-3561
Übersicht
Landgericht
Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG).
Rechtsgebiete


Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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08.07.2011 17:32


