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Ruhrallee 3, 44139 Dortmund
Tel: 0231 5415-1, Fax: 0231 5415-509
E-Mail: poststelle@sgdo.nrw.de, Internet: http://www.sg-dortmund.nrw.de/
Sozialgericht Dortmund
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Übersicht
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
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Hartz IV darf bei Ablehnung von 4,50 Euro-Job nicht gekürzt werden
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21.12.2011
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05.02.2010 12:48
05.02.2010 12:48
Rechtsanwältin Yvonne Ruppenthal : SG Dortmund, S 22 AS 369/09 ER: Keine Kürzung von Hartz IV, wenn über die Rechtsfolgen nicht ausreichend belehrt worden ist.
02.02.2010 09:50
02.02.2010 09:50


