Ein anderes Gericht suchen
Zweigertstraße 54, 45130 Essen
Tel: 0201 7992-1, Fax: 0201 7992-302
E-Mail: poststelle@lsg.nrw.de, Internet: http://www.lsg.nrw.de/
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Zweigertstraße 54, 45130 Essen
Tel: 0201 7992-1, Fax: 0201 7992-302
E-Mail: poststelle@lsg.nrw.de, Internet: http://www.lsg.nrw.de/
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten mehr (15)
Vor GerichtKind steht für Tagesbesuche beim Vater Sozialgeld zu
31.03.2011
Vor Gericht
Pflegende Angehörige können bei Unfall Versicherungsschutz haben
08.10.2010
Frag-einen-anwalt.de mehr (35)
Generelle Themen>Krankenkasse will Rente auf Zeit erzwingen
19.05.2013
Arbeitsrecht
>Ruhezeiten für Ärzte in Bayern
04.05.2013
Ratgeber mehr (8)
SozialrechtLSG: Alleinstehenden Beziehern von Hartz IV stehen 50 qm Wohnfläche zu
06.06.2011
Medizinrecht, Arztrecht
Notfalldienst auch am Ort der Zweigpraxis?
16.02.2010
Anwalt Kurznachrichten mehr (3)
Rechtsanwältin Marion Deinzer : Elterngeld für Pflegeeltern nur bei Adoptionspflege
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 09.03.2012 - L 13 EG 37/11)
17.04.2012 12:00
17.04.2012 12:00
LL.M.; M.A. Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken : Hartz IV muss private Pflegeversicherung abdecken
LSG Nordrhein-Westfalen
19 AS 2130/19
26.08.2011 12:20
26.08.2011 12:20



