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Alter Steinweg 45, 48143 Münster
Tel: 0251 97413-0, Fax: 0251 97413-49
E-Mail: poststelle@arbg-muenster.nrw.de, Internet: http://www.arbg-muenster.nrw.de/
Arbeitsgericht Münster
Alter Steinweg 45, 48143 Münster
Tel: 0251 97413-0, Fax: 0251 97413-49
E-Mail: poststelle@arbg-muenster.nrw.de, Internet: http://www.arbg-muenster.nrw.de/
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de mehr (3)
Arbeitsrecht>Was darf ein zukünftiger Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren fragen?
03.11.2011
Arbeitsrecht
Ist eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses möglich?
17.06.2010

