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Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main
Tel: 069/15047-0, Fax: 069/15047-8300
E-Mail: verwaltung@lag-frankfurt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de/
Hessisches Landesarbeitsgericht
Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main
Tel: 069/15047-0, Fax: 069/15047-8300
E-Mail: verwaltung@lag-frankfurt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de/
Übersicht
Landesarbeitsgericht
Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de mehr (7)
Arbeitsrecht>Eigene Kündigung unwirksam?
27.04.2013
Arbeitsrecht
>Wechsel in der Unternehmensgruppe
09.07.2011
Ratgeber mehr (3)
ArbeitsrechtBundesarbeitsgericht: Fristlose Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Leergutbons - Der Fall
10.06.2010
Arbeitsrecht
Erlaubtes und Unerlaubtes bei der Online-Öffentlichkeitsarbeit von Betriebs- und Personalräten
08.02.2008
Anwalt Kurznachrichten
Rechtsanwalt Raphael Fork : Außerordentliche Kündigung während der Freistellung?
Hessisches LAG, Urteil v. 29.08.2011, 7 Sa 248/11
23.02.2012 00:04
23.02.2012 00:04
Rechtsanwalt Sascha Lembcke : Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zu außerordentlicher Kündigung führen Hessisches LAG, 6 Sa 1593/08
08.02.2010 22:36
08.02.2010 22:36



