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Hessisches Landesarbeitsgericht


Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main
Tel: 069/15047-0, Fax: 069/15047-8300
E-Mail: verwaltung@lag-frankfurt.justiz.hessen.de, Internet: http://www.lag-frankfurt.justiz.hessen.de/
Übersicht
Landesarbeitsgericht

Zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Berufungs- oder Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, 100%
Kreisdiagramm

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:

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