genehmigung Baumhaus - Aussenbereich
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genehmigung Baumhaus - Aussenbereich
Schönen guten Tag,
ich besitze ein Grundstück im Aussenbereich mit 4500 qm Größe.
Dort möchte ich gerne für meine Nichten ein Baumhaus (ca. 6x2m. Grundfläche, 1,50m innenhöhe, komplett im Baum ohne Stützen) bauen.
Generell zählt dies ja nicht zu Gebäuden, da nicht fest mit dem Boden verbunden.
Gilt das generell auch so für den Aussenbereich - hier hat man ja normalerweise schon Probleme ein Gerätehaus stellen zu dürfen, ausser man ist Landwirt.
Vielen Dank für die Antworten, Grüße!
von Syntac am 15.04.2008 12:18
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also..
ich würde einfach mal beim bauamt oder der gemeinde anrufen. ist ja auch eine versicherungstechnische frage!! für dich halt... ich sage es ist genehmigungspflichtig bzw. abnahmepflichtig
von guest-12324.10.2011 13:23:32 am 15.04.2008 19:17
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>genehmigung Baumhaus - Aussenbereich
Hallo,
ein Baumhaus kommt einer Kanzel im Baum für die Jagd gleich. Ist nicht genehmigungs- und auch nicht anzeigepflichtig. Jedenfalls bei uns in Niedersachsen.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
von Commodore am 16.04.2008 03:00
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>genehmigung Baumhaus - Aussenbereich
Hallo,
anscheinend muß man da im Zweifel nach Anzeige durch Nachbarn mit Ärger rechnen, wie dieser Fall in Schleswig-Holstein zeigt:
http://www.Lucas-Baumhaus.de.Letztendlich ist es dann aber doch ein Spielgerät und somit nicht genehmigungspflichtig (egal ob Innen- oder Außenbereich). Für diese Feststellung bedurfte es aber anscheinend massiven Presse- und Medieneinsatz.
Gruß
Mirjam
von miri1984 am 27.01.2009 13:52
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