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gemeinschaftliche Sachbeschädigung

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gemeinschaftliche Sachbeschädigung

Hallo,
folgender Tatbestand.
Bei einer Feier unseres Sohnes (16 Jahre) in unserem Garten waren ca. 10 Gäste eingeladen. Im Laufe des Abends wurden 3 leere Flaschen über den Zaun zu unseren Nachbarn geworfen. Dadurch sollen angeblich einige Blumentöpfe und Dekoartikel beschädigt worden sein.Nun fordern die Nachbarn per Rechtsanwalt wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung von uns 70€ Schadenersatz. Am Morgen nach der Feier wurde unser Sohn durch die Nachbarn aufgefordert, die Flaschenscherben wegzufegen und zu entsorgen. Er kam der Aufforderung nach und hat sich entschuldigt. Dabei sind ihm keine Schäden an den oben genannten Gegenständen aufgefallen und er wurde auch auf keine Schäden hingewiesen. Sollen wir jetzt auch einen Rechtsanwalt einschalten?


von liebekiki am 22.10.2008 19:14
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 22.10.2008 19:28
Status: Philosoph (686 Beiträge)
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
Die Formulierung „gemeinschaftliche Sachbeschädigung“ bedeutet meiner Meinung nach nur dass die Nachbarn keine Ahnung haben, wer die Flaschen tatsächlich über den Zaun geworfen und die Blumenpötte beschädigt hat. Über das Gemeinschaftliche soll nun eine Mitverantwortung des Sohnes konstruiert werden, damit man irgendeinen am Wickel hat, der bezahlen muss.

Tatsächlich aber kann der Nachbar nur von demjenigen Ersatz verlangen, der für den Schaden verantwortlich ist, also von demjenigen, der die Flaschen geworfen hat, und eventuell auch von dem Sohn, wenn von diesem als „Partyveranstalter“ verlangt werden konnte, dass er entsprechende würfe verhindert. Da aber der Sohn von seinen 16-jährigen Bekannten erwartet durfte, dass diese wissen, dass man keine Bierflaschen in Nachbars Garten wirft, und so etwas auch nicht tun, brauchte der Sohn grundsätzlich keine Maßnahmen zu ergreifen, um solche Würfe zu unterbinden.

Anders sähe die Sache nur aus, wenn der Sohn entweder mitgeworfen oder solche Würfe toleriert hätte – was der Anspruchsteller nachweisen müsste.

Eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung, die ein vorsätzliches Handeln voraussetzen würde, dürfte wohl ohnehin ausscheiden.



von Ilsa1939 am 22.10.2008 22:46
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
wegen 70,-€ ein RA?
wie heißt der ort und die strasse wo so etwas passiert?

warum sollte eigentlich nicht ein schaden entstanden sein? der guten nachbarschaftsliebe würde ich das bezahlen, da ja definitiv die wurfgeschosse von ihrem grundstück in folge einer party abgefeuert wurden sind.
dem sohnemann würde ich das natürlich vom taschengeld abziehen, denn eine lehre sollte er schon daraus ziehen...



von jau am 23.10.2008 13:11
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
Jau – das wäre natürlich auch eine Lösung, aber wenn die Nachbarn nun einmal auf Krawall gebürstet sind und noch nicht einmal kaputte Blumenpötte vorweisen können ( „Dabei sind ihm keine Schäden an den oben genannten Gegenständen aufgefallen und er wurde auch auf keine Schäden hingewiesen“ ), muss man nicht gleich zu Kreuze kriechen, zumal wohl auch noch die Anwaltsrechnung hinterherkommen wird. Die gut gemeinte Zahlung wäre dann das beste "Schuldanerkenntnis".


von Ilsa1939 am 23.10.2008 18:17
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
Das Schuldanerkenntnis hatte der Sohn ja sozusagen bereits durch das Aufräumen von Glasscherben und sich Entschuldigen geliefert.

Der Nachbar braucht dem Sohn die Schäden nicht zu zeigen, das hat der RA getan. Es ist auch nicht schwer solche Nachweise zu liefern.

Der Sohn in diesem Alter hätte wissen müssen was
er und seine Freunde tun darf und was nicht !
Wer Flaschen auf Nachbargrundstück rumwirft, muss mit Schadenerzeugung gerechnet haben. Allein
die Glasscherben gefährden bereits die Nachbar.


von icecycle am 24.10.2008 11:27
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
Dass der Nachbar so reagiert finde ich überzogen. Das kann man machen, wenn der Sohn sich nicht entschuldigt hätte und es sich eben nicht um den Nachbarn handelt. Für die Zukunft ist dadurch Eiszeit angesagt, und das muss doch nicht sein.

Wie setzen sich diese 70,- EUR eigentlich zusammen?


von Dinsche am 24.10.2008 12:00
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
> … Der Sohn in diesem Alter hätte wissen müssen was er und seine Freunde tun dürfen und was nicht! Wer Flaschen auf Nachbargrundstück rumwirft, muss mit Schadenerzeugung gerechnet haben. …

Das ist richtig. Schadenersatz muss aber NUR derjenige leisten, der geworfen hat. Ausnahmsweise vielleicht auch der Veranstalter der Fete, wenn er seine „Aufsichtspflicht“ verletzt hat. Wie Sie – icecycle – ausgeführt haben, kann man aber davon ausgehen, dass Jugendliche in diesem Alter wissen müssen, was sie tun dürfen und was nicht. Aus diesem Grund musste der Sohn auch nicht ständig auf seine Freunde aufpassen. Wenn sich diese dann trotzdem daneben benommen haben, so haftet der Sohn eben gerade nicht, es sei denn er hat selber mit geworfen oder zugesehen, wie die Freunde werfen und nichts dagegen unternommen. Dieses aber lässt sich dem Sachverhalt gerade nicht entnehmen. Eine grundsätzliche „Sippenhaft“ für Fehlverhalten von Gästen gibt es rechtlich nicht (moralisch vielleicht schon). Wenn dann die Nachbarn auch noch schwere Geschütze in Form eines Anwaltes auffahren, würde mir die Lust an einer gütlichen Einigung vergehen.

> … Das Schuldanerkenntnis hatte der Sohn ja sozusagen bereits durch das Aufräumen von Glasscherben und sich Entschuldigen geliefert. …

Selbstverständlich kann man sich für Fehlverhalten seiner Gäste entschuldigen ohne dabei zugleich ein Schuldanerkenntnis abzugeben.

> … Der Nachbar braucht dem Sohn die Schäden nicht zu zeigen, …

Richtig, aber es hätte doch nahe gelegen, dieses am nächsten Tag anzusprechen, als dies später über einen Rechtsanwalt zu tun. Ganz abgesehen von dem praktischen Rätsel, weswegen der Sohn die Glasscherben wegfegen musste, Scherben von Blumentöpfen aber offenbar nicht wahrgenommen hat (hatten die Nachbarn die Blumentopfscherben schon aufgefegt und die Flaschenscherben liegen gelassen?).



von Ilsa1939 am 24.10.2008 18:21
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
@Mausi 1745 ...
Fakt ist die leeren Pullen kamen von der Fete des Sohnes geflogen. Und zwar absichtlich ( vorsätzlich) sonst wäre es nur eine gewesen.
Ja was gibt es da noch zu diskutieren?
Am nächsten Tag war Sohnemann noch so besoffen, das er die Scherben vom Blumentopf nicht erkannte...

Wie so wurde eigentlich Alkohol unbeaufsichtigt an einen 16 Jährigen abgegeben. Und zwar so viel, da? die anfingen zu randalieren? Die waren besoffen... die aufsichtspflicht der Gastgebenden Eltern wurde vernachlässigt.


von muran am 25.10.2008 19:02
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
> .. Ja was gibt es da noch zu diskutieren? …

Ich habe doch schon mehrmals geschrieben über was man diskutieren kann (und was derjenige nachweisen muss, der Schadenersatz haben möchte). Wenn Sie die Verantwortung für das Handelnden von Ihnen eingeladenen Verwandten, Freunde und Bekannten übernehmen wollen, ehrt Sie das, verpflichtet dazu sind Sie aber nicht.

> … Wie so wurde eigentlich Alkohol unbeaufsichtigt an einen 16 Jährigen abgegeben. …

Wieso dürfen 16 jährige nur unter Aufsicht (oder gar nicht) trinken? – Richtig ist, dass es Gastwirten, Kioskbetreibern usw. verboten ist, Alkohohl an bestimmte Personen ZU VERKAUFEN.



von Ilsa1939 am 26.10.2008 09:22
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>gemeinschaftliche Sachbeschädigung
'Wieso dürfen 16 jährige nur unter Aufsicht (oder gar nicht) trinken? '
Weil dann so etwas sicherlich nicht passiert wäre!



von muran am 27.10.2008 07:40
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