gemeinschaftliche Körperverletzung / Urteil nach Jugendstrafgesetz Wochenendarrest
Hallo liebes Team,
erstmal ein großes Lob an Euch, Ihr gebt Euch bei den Antworten sehr viel Mühe.ich bin total neu hier und versuche viele Antworten und Infos in meinem Fall zu bekommen.
Mein Sohn wurde am 01.03.05 14 Jahre alt und am 03.03. hat er eine Klassenkammeraden 2x in den Bauch gehauen,weil es ein blödes Mißverständnis mit den beiden gab.damit war es für ihm erledigt.Nachmittags sprach er mit mir und wir riefen die familie an um uns nach dem Befinden zu erkundigen und er entschuldigte sich auch mehrmals.dazu muß ich sagen ,wir haben guten Kontakt zu dieser Familie.
Kurz nach dieser Tat haben sich andere Schüler noch das Mädchen vorgenommen und geschlagen aus anderen Gründen.Leider war da nur einer 14 jahre, der nun mit angeklagt wurde.Er ist bei der Polizei bekannt und hat einen Betreuer,weil es mit dem oft Probleme gibt.
Das Urteil ein Wochenendarrest,aufgrund gefährl. gemeinschaftl.Körperverletzung und Nötigung des anderen Angeklagten.Meine Frage muß das Gericht gleichwertig urteilen, mein Sohn zeigte Reue mit mehren Entschulgigungen auch vor Gericht,hat ein positives Bild in der Schule.Es war einfach eine blöde Sache,die Mutter wollte eigentlich die anderen ran kriegen und nicht meinen Sohn, weil sie ihn auch sehr mag.
Ich finde das Urteil sehr hart und wir sind total verzweifelt, klar muß er bestraft werden.Er hatte sich schon in der schule nach Ableistung evtl. Arbeitsstunden schlau gemacht.Er ist nicht dumm und bereut seine Tat,in der Schule nimmt er an Mediation teil und ist Klassensprecher!Ich verstehe nicht, das die Haupttäter nicht mal angehört wurden,ja weil sie keine 14 waren ,aber dafür muß meiner in Arrest, wie ungerecht ist das???
Bringt eine Berufung etwas? Welche Kosten muß ich tragen?
Ich arbeite selbst an dieser Schule,würde es helfen , wenn man sich persönliche Einschätzungen über meinen Sohn von der Sozialarbeiterin,die auch die Mediationsgruppe leitet bei der Berufung mit ein reicht?
Vielen lieben dank im vorraus!!
Bitte um Entschuldigung für die Länge des Beitrages!
-- Editiert von moni123 am 26.11.2005 18:32:21
von moni123 am 26.11.2005 17:55
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>gemeinschaftliche Körperverletzung / Urteil nach Jugendstrafgesetz Wochenendarrest
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich möchte Ihre Fragen auch sofort beantworten u.hoffe ich kann es jetzt verständlicher erklären.Es waren 2 verschiedene Situationen,aber an selben Tag bzw. erst im Sport und später mit dem anderen Jungs aus einer anderen Klasse in einem Klassenraum.Zusammenhänge bzw. Anstiftungen mit meinem Sohn gab es nicht.Der andere Angeklagte sagte er fühlte sich beleidigt,weil das Mädchen sagte er sei kriminell,was der Richter vor Gericht dann auch bestätigte(er laß seine Vorgeschichten vor).Die Mutter d. Mädch. machte eine Anzeige mit allen Namen der an dem Tag beteiligten Jungs.
Sie und ihre Tochter wollten meinen Sohn garnicht belasten, nur haben sie eben den Sachverhalt von Anfang an der Polizei geschildert,das ich ja auch richtig finde.
Es gab gestern eine gemeinschaftliche Verhandlung,das Mädchen sagte auch aus ,das es ein dummes Mißvertständis war u.die Entschuldigung nur von meinem Sohn gab und die anderen das Schlimme( mit Tisch an den Bauch gestoßen,mit Füße getreten haben)womit mein Sohn nichts zu tun hatte.
In der Verhandlung wurden die beiden Jungs zu gemeinschaftlich handelnder Tat mit Nötigung .Nötigung..der andere Angekl. drohte dem Mäd.wenn sie jemanden davon erzählt,(was im Klassenraum passierte) gibs noch mehr. So sagte er es sogar dem Staatsanwalt u. das Mäd sagte dies auch aus.Der Richter u Staatsanwalt haben auch nur immer den anderen zu der Sache im Klassenraum befragt und mein Sohn war außer Betracht,alles seltsam.
Ich finde den Arrest nicht zu hart,finde ich eigentlich eine gute Maßnahme für die wo es notwendig ist nur ist die Anstalt 3h Fahrtweg,aber das ist jetzt unrelevant.
Fakt ist,ich finde es ungerecht das mein Sohn mit bestraft wird,wo er garnichts mit zu tun hatte, die Situationen hätten einzeln betrachtet werden müssen u. vielleicht einzelne Bestrafungengeben müssen.Klar ist mein Sohn hat wenn auch nur 2x zu gehauen eine Körperverletzung begangen,für die er bestraft werden muß,aber doch nicht gleich Arrest.
Vielen Dank nochmal für Ihre Bemühung!
von moni123 am 26.11.2005 20:43
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>gemeinschaftliche Körperverletzung / Urteil nach Jugendstrafgesetz Wochenendarrest
@moni123:
Zur Berufung: Um die Sache noch einmal klarzustellen. Sie müssen innerhalb einer Woche erklären, dass sie Rechtsmittel einlegen, eine Festlegung auf Berufung oder Revision muss noch nicht erfolgen. Dafür kann ebenso wie für eine Begründung erst einmal auf die schriftliche Urteilsbegründung gewartet werden. Damit die aber überhaupt erstellt wird, muss eben innerhalb einer Woche die Einlegung von Rechsmitteln (hier kommt m.E. nur Berufung in Frage) erklärt werden. Der Richter hat soweit ich weiß auch darauf hinzuweisen, dass Berufung nur innerhalb einer Woche möglich ist, sonst verlängert sich diese meines Wissens.
Ich denke, Sie sollten einfach nur zum Amtsgericht gehen und dort zur Niederschrift erklären, dass Sie gegen das Urteil Berufung einlegen und auf eine Begründung vorerst verzichten. Danach suchen Sie einen Anwalt für Ihren Sohn, der sich mit Ihrem Sohn unterhalten, nach Vorliegen des schriftlichen Urteils eventuell eine Begründung einreichen und vor allem in der zweiten Instanz dafür sorgen, dass die eigentlich relevanten Fragen, nämlich wer was und mit wem zusammen getan hat zum Hauptgegenstand der Verhandlung werden.
@Thomas.Newton: Es steht hier nichts davon wie stark der Sohn von Moni dem Mädchen in den Bauch geboxt hat, das muss ja nicht immer mit aller Kraft sein. Ich finde auch nicht, dass sowas grundsätzlich eingestellt gehört, aber wenn das nicht allzu schwerwiegend ist und der Täter nicht vorbelastet, ist laut STGB nun einmal ein Strafantrag für die Verfolgung des §223 STGB erforderlich und das ist im Prinzip auch gut so. Es wäre nicht sinnvoll jeden Alltagskonflikt zwischen Kindern oder Jugendlichen vor Gericht zu bringen, sondern nur solche die das friedliche Zusammenleben mehr als unerheblich in Frage stellen.
-- Editiert von danielB am 27.11.2005 18:34:11
von DanielB am 27.11.2005 18:26
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