gefundenes Geld am Geldautomaten

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
gefundenes Geld am Geldautomaten

Meine Cousine hat letztes Jahr im Geldautomaten Bargeld gefunden, welches vermutlich abgehoben und dann liegen gelassen wurde. Man konnte natürlich feststellen, dass sie als Nächste am Bankautomaten war, so dass sie das Geld dann zurückzahlen musste. Meine Frage ist jetzt: Wie wäre das, wenn mir das passieren würde? Ich muss zur Bank fast 20 km einfache Strecke fahren und nutze kein Online-Banking. Würde ich in dem Fall auf den mir entstehenden Aufwendungen (Kilometergeld) zugunsten des anderen Kunden sitzen bleiben? Weil ich glaube, wenn man das Geld liegen lässt und es dann der an dritter Stelle kommende Kunde mitnimmt, glaubt dem Kunden nr. 2 kein Mensch, dass er das Geld hat liegen lassen.

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Wenn der Geldautomat nicht zu einer geöffneten Bank gehört, dann geht man zum Fundbüro und gibt das Geld dort ab. Gehört der Automat zu einer geöffneten Bank, dann geht man an den Schalter und gibt das Geld dort ab.
Oder noch viel viel einfacher: Man wartet ca. 30 Sekunden ohne das Geld aus dem Automaten zu nehmen, dann wird das Geld nämlich vom Automaten wieder eingezogen. Die versuchte Unterschlagung von deiner Cousine war einfach nur dumm.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Würde ich in dem Fall auf den mir entstehenden Aufwendungen (Kilometergeld) zugunsten des anderen Kunden sitzen bleiben?

Ja, denn die Kosten hat man selbst verursacht.

Desweiteren hat man die Straftat der Unterschlagung begangen.


Hätte man das Geld hingegen ordnungsgemäß abgegeben, könnte man sich sogar über einen Finderlohn freuen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Wie wäre es mit Geld mitnehmen und bei der Polizei abgeben?

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Dafür ist das Fundbüro zuständig, nicht die Polizei!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

In einer fremden Stadt würde ich mich auch nicht ums Fundbüro scheren und das ggf. suchen oder schlau machen, was die Öffnungszeiten sind, sondern zur nächsten Wache fahren. Vom Automaten einziehen lassen ist jedoch das Unkomplizierteste.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Dafür ist das Fundbüro zuständig, nicht die Polizei!


Ich weiß ja nicht wie bei dir die Öffnungszeiten des Fundbüros sind, hier bei uns hat zu den Zeiten eigentlich auch jede Bank auf. Dann doch lieber zur Polizei, egal ob zuständig oder nicht...

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Oder noch viel viel einfacher: Man wartet ca. 30 Sekunden ohne das Geld aus dem Automaten zu nehmen, dann wird das Geld nämlich vom Automaten wieder eingezogen.


Hier muss die Cousine aber mehr oder weniger unmittelbar nach dem Kunden, der das Geld vergessen hat, am Automaten gewesen sein. Oder warum hat er das Geld nicht schon vorher eingezogen?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von H. Odensack):
Würde ich in dem Fall auf den mir entstehenden Aufwendungen (Kilometergeld) zugunsten des anderen Kunden sitzen bleiben?

Ja, denn die Kosten hat man selbst verursacht.

Desweiteren hat man die Straftat der Unterschlagung begangen.

Hätte man das Geld hingegen ordnungsgemäß abgegeben, könnte man sich sogar über einen Finderlohn freuen.


Du verwechselst da was. Das mit der Unterschlagung war seine Cousine. Er fragt jetzt, wie er sich richtig verhalten soll, wenn ihm mal so etwas passiert und er Geld im Automaten findet.

Klar bekommt er Finderlohn. Aber bei z.B. 50€ wären das 2,50€. Das würde seine Unkosten bei den 20km einfach nicht gerade decken.


Ich frage mich grade, ob es auch erlaubt/möglich wäre, wenn man einen Umschlag zur Hand hat, das Geld dort hineinzugeben und den Umschlag dann im Beleg-Briefkasten einzuwerfen (sofern vorhanden). Dann müsste man nirgends extra hinfahren, um das Geld abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn man den Fund ordnungsgemäß beim Fundbüro, der Bank oder der Polizei gemeldet hat, dann muss man das Geld nicht zur Bank zurückbringen. Vielmehr muss es der Eigentümer abholen oder einen anderen Weg aufzeigen, wie Du ihm ohne Verursachung anderer Kosten das Geld zurückgeben kannst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen