Meine Cousine hat letztes Jahr im Geldautomaten Bargeld gefunden, welches vermutlich abgehoben und dann liegen gelassen wurde. Man konnte natürlich feststellen, dass sie als Nächste am Bankautomaten war, so dass sie das Geld dann zurückzahlen musste. Meine Frage ist jetzt: Wie wäre das, wenn mir das passieren würde? Ich muss zur Bank fast 20 km einfache Strecke fahren und nutze kein Online-Banking. Würde ich in dem Fall auf den mir entstehenden Aufwendungen (Kilometergeld) zugunsten des anderen Kunden sitzen bleiben? Weil ich glaube, wenn man das Geld liegen lässt und es dann der an dritter Stelle kommende Kunde mitnimmt, glaubt dem Kunden nr. 2 kein Mensch, dass er das Geld hat liegen lassen.
gefundenes Geld am Geldautomaten
Böse Bank?
Böse Bank?
Wenn der Geldautomat nicht zu einer geöffneten Bank gehört, dann geht man zum Fundbüro und gibt das Geld dort ab. Gehört der Automat zu einer geöffneten Bank, dann geht man an den Schalter und gibt das Geld dort ab.
Oder noch viel viel einfacher: Man wartet ca. 30 Sekunden ohne das Geld aus dem Automaten zu nehmen, dann wird das Geld nämlich vom Automaten wieder eingezogen. Die versuchte Unterschlagung von deiner Cousine war einfach nur dumm.
ZitatWürde ich in dem Fall auf den mir entstehenden Aufwendungen (Kilometergeld) zugunsten des anderen Kunden sitzen bleiben? :
Ja, denn die Kosten hat man selbst verursacht.
Desweiteren hat man die Straftat der Unterschlagung begangen.
Hätte man das Geld hingegen ordnungsgemäß abgegeben, könnte man sich sogar über einen Finderlohn freuen.
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Wie wäre es mit Geld mitnehmen und bei der Polizei abgeben?
Dafür ist das Fundbüro zuständig, nicht die Polizei!
In einer fremden Stadt würde ich mich auch nicht ums Fundbüro scheren und das ggf. suchen oder schlau machen, was die Öffnungszeiten sind, sondern zur nächsten Wache fahren. Vom Automaten einziehen lassen ist jedoch das Unkomplizierteste.
ZitatDafür ist das Fundbüro zuständig, nicht die Polizei! :
Ich weiß ja nicht wie bei dir die Öffnungszeiten des Fundbüros sind, hier bei uns hat zu den Zeiten eigentlich auch jede Bank auf. Dann doch lieber zur Polizei, egal ob zuständig oder nicht...
ZitatOder noch viel viel einfacher: Man wartet ca. 30 Sekunden ohne das Geld aus dem Automaten zu nehmen, dann wird das Geld nämlich vom Automaten wieder eingezogen. :
Hier muss die Cousine aber mehr oder weniger unmittelbar nach dem Kunden, der das Geld vergessen hat, am Automaten gewesen sein. Oder warum hat er das Geld nicht schon vorher eingezogen?
Zitat:ZitatWürde ich in dem Fall auf den mir entstehenden Aufwendungen (Kilometergeld) zugunsten des anderen Kunden sitzen bleiben? :
Ja, denn die Kosten hat man selbst verursacht.
Desweiteren hat man die Straftat der Unterschlagung begangen.
Hätte man das Geld hingegen ordnungsgemäß abgegeben, könnte man sich sogar über einen Finderlohn freuen.
Du verwechselst da was. Das mit der Unterschlagung war seine Cousine. Er fragt jetzt, wie er sich richtig verhalten soll, wenn ihm mal so etwas passiert und er Geld im Automaten findet.
Klar bekommt er Finderlohn. Aber bei z.B. 50€ wären das 2,50€. Das würde seine Unkosten bei den 20km einfach nicht gerade decken.
Ich frage mich grade, ob es auch erlaubt/möglich wäre, wenn man einen Umschlag zur Hand hat, das Geld dort hineinzugeben und den Umschlag dann im Beleg-Briefkasten einzuwerfen (sofern vorhanden). Dann müsste man nirgends extra hinfahren, um das Geld abzugeben.
Wenn man den Fund ordnungsgemäß beim Fundbüro, der Bank oder der Polizei gemeldet hat, dann muss man das Geld nicht zur Bank zurückbringen. Vielmehr muss es der Eigentümer abholen oder einen anderen Weg aufzeigen, wie Du ihm ohne Verursachung anderer Kosten das Geld zurückgeben kannst.
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