gefährliche Körperverletzung

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
pbrhg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung

Hallo

Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eröffnet. Bin 22 Jahre, Auszubildender und rechtsschutzversichert aber leider tritt bei so etwas meine Rechtschutzversicherung nicht ein.
Ich war auf einer Geburtstagsfeier und wurde gegen 21 Uhr das erste mal von „ K“ angesprochen obwohl wir beide uns nicht gut leiden können. Gegen 22:30 setzte er sich mit einer Flasche Schnaps zu uns an den Tisch ( „K“ war schon recht betrunken ) und hat viele von uns die mit am Tisch saßen angepöpelt und meinte ständig das wir schlecht über seinen Vater reden würden. Nicht nur ich wurde von „K“ beschuldigt sondern auch Freunde von mir die am Tisch saßen, die „K“ gar nicht kannten. Wir haben „K“ ignoriert und uns weiter unterhalten. Aus dem Augenwinkel sah ich das er plötzlich aufstand und mit einer 0,7 Liter Sprudelglasflasche auf mich warf, ich konnte mich rechtzeitig ducken und bekam die Flasche nicht ab. Einige vom Tisch haben „K“ festgehalten und wollten ihn nach hause schicken aber er wollte nicht. Sie hatten mühe ihn zu beruhigen. Er setze sich an einen anderen Tisch und ich glaube das er eingeschlafen ist. Ca. 90 min später sahen wir das er sich seine Jacke anzog, wir vermuteten das er nach Hause wollte. Weil er an mir vorbei gehen musste um zum Ausgang zu gelangen habe ich mich gegenüber an den Tisch gesetzt damit er nicht mehr so direkt an mir vor bei gehen musste. Ein Freund „T“ setzte sich dann auf meinen Platz, er saß mir schließlich gegenüber. „K“ kam etwas um den Tisch herum fasste mir auf meine Schulter und fing wieder an, solche dinge zu sagen das ich schlecht über seine Vater reden würde ( Kenne seine Vater seit ca. fünf Jahren sehr gut, so dass er im Jahr 2003 mit mir eine Woche Urlaub zusammen mit seiner Frau gemacht hat, allerdings ohne „K“ ) ob ich solche Angst vor ihm hätte, dass ich mich schon umsetzten müsse und mich zwischen meinen Freunden verstecken müsse. Ich sagte, „K“ lass bitte meine Schulter los und mich in Ruhe, in diesem Moment ging er mit seiner Hand an meinen Hals und wollte mich würgen, verspürte einen Schmerz am Hals und Stand von der Bank auf. Hatte ein Bierglas in meiner linken Hand das er dabei leider ins Gesicht bekam. Keine Absicht von mir, wollte nur den Tisch verlassen. Während er mir an den Hals ging ist „T“ von gegen über aufgestanden und wollte „K“ zurück halten hat es aber nicht geschafft weil „K“ sehr aggressiv ist. Wir mussten beide ins Krankenhaus weil ich eine Schnittverletzung an der Hand und er im Gesicht hatte. Er hat mich den Abend noch angezeigt. Sein Vater wurde angerufen und ihm wurde erzählt was und wie alles passiert ist. Nächsten Tag bin ich zu seinem Vater hin wollte mit ihm darüber sprechen habe ihm das so erzählt wie es war und er meinte gleich so wurde es ihm von den anderen auch beschrieben. Haben „K“ dazu geholt er entschuldigte sich schließlich bei mir nach dem wir ihm gesagt haben wie es war, weil er sich angeblich an nichts erinnern kann oder will. Der Vater hat mir versprochen, dass die Anzeige zurück gezogen wird.
Im Frühjahr 2002 hat er mir schon einmal vor Zeugen eine aufs Auge gehauen, so dass ich eine Verletzung unter dem Auge hatte. Da waren auch Zeugen dabei, die gesehen haben das ich nichts gemacht habe. Habe aber keine Anzeige oder ähnliches gemacht nur mit seinem Vater darüber gesprochen.
Einige vom Tisch waren schon als Zeugen bei der Polizei, einige werden noch hin müssen.
Problem ist noch das ich in 10 Tagen Praktische Gesellenprüfung habe und eine Verletzte linke Hand mit der ich keines falls richtig arbeiten kann, somit benachteiligt bin. Außerdem werde ich ab 01.04.04 Zeitsoldat und mir wurde gesagt, wenn ein Verfahren gegen mich vorliegt kann ich kein Zeitsoldat werden und somit verfällt meine Truppenwerbung zum 01.04.04.
Was kann ich machen ?
Würde gerne mit einem Rechtsanwalt sprechen aber meine Rechtschutzversicherung will nicht einspringen weil eine gefährliche Körperverletzung eine Vorsatztat ist.
Habe schon viel darüber gelesen und schon überlegt ob ich es als Notwehr hinstelle aber es war keine Notwehr wollte nur den Tisch verlassen und weg gehen.
Kann mir einer Helfen ? Weiß leider überhaupt nicht was ich machen soll und kann.
Vielen Dank im Voraus
Philipp


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Phillip,

eine Konstruktion der Notwehr ist in Ihrem Fall, sofern er so zutreffen sollte, wie Sie ihn beschrieben haben, durchaus möglich. Schliesslich wurde von der Person K ein rechtswidriger Angriff (Halswürgen) gegen Ihre Person gestartet. Zivilrechtlich stehen Ihnen die Möglichkeiten der Schadensersatzforderungen offen. Das mit der Einstellung als Zeitsoldat ist natürlich ein Problem. Dazu sollten Sie sich mit der jeweiligen Bundeswehrbehörden in Kontakt setzen und das Problem und die Möglichkeiten erörtern.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
pbrhg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Herr / Frau Roenner für die schnelle Antwort.
Mit der Bundeswehr habe ich Kontakt aufgenommen, eine Einstellung ist nur möglich wenn das Verfahren gegen mich bis ende März fallen gelassen worden ist und ich als unschuldig frei gesprochen werde.
Daher würde ich so etwas lieber mit einem Rechtsanwalt besprechen aber als Azubi fehlt mir leider das Finanzelle dafür. Gibt es einen Tipp in der Richtung ? Ich denke das erhebliche Kosten von einem Rechtsanwalt auf mich zu kommen würden.
Wenn ich sage es war Notwehr, habe ich ja wieder Rechtsschutz, soweit ich weiß aber währe es nicht so etwas wie ein Schuldgeständnis wenn ich sage es sei Notwehr ? Ich habe es nicht mit Absicht gemacht, es ist in dem Durcheinander passiert.

MfG

Philipp


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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend Phillip,

Sie können mit einem Anwalt ein Erstberatungsgespräch führen, welches nicht teuer ist.

Was ich nicht so recht verstehe ist, was Sie damit meinen, dass sich das Berufen auf Notwehr ein Schuldeingeständnis ist. Laut Ihrem Sachverhalt haben Sie sich nichts vorzuwerfen. Die Verletzungen, die die Person K erlitten hat, sind kausal darauf zurückzuführen, dass dieser Sie rechtswidrig angegriffen hatte. Sie haben diesen, ob nun vorsätzlich (vorsätzliche Körperverletzung gemäß §223 StGB ) als Abwehrhandlung oder zufällig im Handgemenge (fahrlässige Körperverletzung gemäß §229 StGB ), verletzt. Diese Verletzung ist jedoch, sofern Ihr Sachverhalt so zutreffen sollte, von der Notwehr gemäß §32 StGB gedeckt und somit nicht rechtswidrig. Es kommt mithin nicht auf Vorsatz der konkreten Abwehrhandlung an. Subjektiv handelten Sie trotzdem mit Notwehrwillen.

Gern geschehen.

Ich bin übrigens männlich :)


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

aber meine Rechtschutzversicherung will nicht einspringen weil eine gefährliche Körperverletzung eine Vorsatztat ist

Sehe ich das falsch, oder bedeutet die Ausschlußklausel einer RV für vorsätzliche Taten nicht lediglich, daß bei *Verurteilung* die RV die Kosten nicht übernimmt?

Zur Abwehr falscher Anschuldigungen sollte sie doch zunächst leistungspflichtig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Hallo Mareike,

Nein, daß ist (leider) nicht so.

Für die RSV kommt es (zunächst) darauf an, welche Begehungsweise vorgeworfen wird.

Wird Vorsatz angenommen, leistet sie nicht, weil sie bei Verurteilung dann eh nicht verpflichtet ist, und bei Freispruch die Kosten der Landeskasse zur Last fallen.

Bei Fahrlässigkeitsvorwurf leistet sie erstmal, erfolgt dann jedoch Verurteilung wegen Vorsatz wird die Leistung zurückgefordert.

Ebenso im Umkehrschluß: Wird Vorsatz vorgeworfen, und es erfolgt dann Verurteilung wg. Fahrlässigkeit, leistet sie, aber erst im Nachhinein , also nach dem Urteil.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Danke Bob. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pbrhg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die Zahlreichen Tips die Ihr mir geben konntet, damit habt ihr mir sehr weiter gehollfen.
Habe am Fr. mit dem "K" und seinem Vater gesprochen und mir wurde gesagt, dass die Anzeige gegen mich zurück gezogen wurde und die Person "K" ein Schuldgeständniss bei der Polizei gemacht und unterschrieben hat.
Dieses Schuldgeständniss versucht der Vater jetzt zu bekommen das ich dieses bei der Bundeswehr abgeben kann und somit gehe ich davon aus, dass es hoffentlich zu keiner Verhandlung und die Strafanzeige die die Saatsanwaltschaft gegen mich gestellt hat fallen gelassen wird.

Nochmal vielen Dank für eure Hilfe

Philipp

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen Phillip.


Alles Gute,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

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