gefährliche Körperverletzung Beleidigung

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Edistar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung Beleidigung

Hallo.
Hatte vor kurzem was gepostet. Habe eine Anzeige am Hals wegen o. G. ANGELEGENHEIT. Habe nun Akteneinsicht. Es gibt nur einen Zeugen der meinte ich hätte beleidigt und mit zu geschlagen. Alle anderen zeugen wissen von nichts mehr. Nach dem Vorfall hatte ich mich mit allen Beteiligten bei meinem Anwalt getroffen um das zu klären. Dort war auch der Zeuge dabei welcher noch vor Ort am abend des Geschehens diese Aussage machte. Aber bei meinem Anwalt alles zurück nahm. Er soll lt. Seiner Aussage auch am nächsten Tag bei der Polizei angerufen haben und seine Aussage wieder rufen. Was auffällig ist, die Akte ist sehr kurz. Es wurden wie gesagt nur die Aussage von mir und meinen zwei Freunden sowie die vier Aussagen von den anderen aufgenommen. Und drei von den vielen sagen sie können sich an nichts mehr errinnern. Worauf kann sowas hinaus laufen. Im voraus vielen Dank für eure antworten. MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Worauf kann sowas hinaus laufen.


Die Glaskugel ist derzeit leider in Reparatur.
Aber schätzungsweise wird es entweder auf eine Anklage oder auf eine Einstellung hinauslaufen. Oder einen Strafbefehl.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Seiner Aussage auch am nächsten Tag bei der Polizei angerufen haben und seine Aussage wieder rufen. Das heißt, er hat sich selbst wegen falscher Beschuldigung angezeigt? Ist irgendwie nur mäßig glaubhaft...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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