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gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd

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gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd

hallo,

mir ist was wirklich dummes passiert.
ich war in thailand im urlaub und habe mir von dort aus ca. 30 gebrannte dvd`s und zwei gefälschte schülerausweise nach hause geschickt. jetzt habe ich eine benachrichtigung von der post inkl. zollkarte bekommen, dass das paket angekommen ist. dies heißt wahrscheinlich, dass sie das paket geöffnet und kontrolliert haben. jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. ist es besser die annahme zu verweigern und von nichts zu wissen, aber meine adresse haben sie ja, oder soll ich es zugeben und die strafe akzeptieren. wie hoch fällt die strafe denn bei so etwas aus. ich bin 26 jahre alt, also voll strafmündig. danke!

andrea


von Andrea66 am 23.11.2004 09:17
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>gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd
Haben Sie die Schülerausweise denn selbst gefälscht? Oder haben Sie sich lediglich bereits gefälschte Ausweise "besorgt"?

Im erstgenannten Fall hätten Sie sich nach § 267 I, 1. Var. StGB bereits durch das Herstellen einer falschen Urkunden strafbar gemacht. Im letztgenannten Fall wäre der bloße Ankauf und Versand von gefälschten Ausweisen mE lediglich straflose Vorbereitungshandlung zu einer Urkundenfälschung nach § 267 I, 3. Var. StGB.


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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 23.11.2004 10:17
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>gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd
danke für die schnelle antwort!
die ausweise habe ich an einem straßenstand gekauft. daher dürfte eher der letztgenannte fall zutreffen.
wissen sie zufällig noch wie hoch die strafe für die gebrannten dvd und cd`s sind?

andrea


von Andrea66 am 23.11.2004 11:35
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd
ich hoffe doch du warst wenigstens so clever deinen namen nicht auch noch als absender anzugeben. wenn ja dann solltest du UNBEDINGT!! beim zoll angeben dass du
1. die sachen bestellt und nicht selber gekauft hättest und (wichtig!!) -
2. geglaubt hast das es original-dvd´s sein würden und du, da du jetzt sehen wüdest das es sich um raubkopien handelt, (beim zoll den empörten schauspielern) -
3. die annahme verweigern willst.
falls der zoll nachfragt, unterlagen hast du natürlich nicht...
die strafe für die dvd´s ist nicht sonderlich hoch, viel übler ist die möglichkeit das dich die filmindustrie auf schadensersatz verklagt. das kann schnell ins geld gehen. der zoll wird auf jeden fall die dvd´s an die filmindustrie weiterleiten deshalb ist es wirklich wichtig das du beim zoll nichts falsch machst..

tom


von tomPA am 23.11.2004 18:15
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>gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd
tja somm kommt es du esel^^


von asdfasdf am 12.09.2006 12:52
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>gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd
somm kommt es? was heisst das?

Ach übrigens: Das sie die unwissende spielen ( wird wohl ot so gemacht beim zoll ) bringt nicht so viel, da sie ja die ausweise haben fälschen lassen, auf denen wie ich annehme zumindest ihr foto, wenn nicht ihr name oder der name oder das foto von personen aus ihrer umgebung dadrauf zu sehen ist.


von Johnny112 am 12.09.2006 13:55
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