>gefälschter schülerausweis + gebrannte dvd
ich hoffe doch du warst wenigstens so clever deinen namen nicht auch noch als absender anzugeben. wenn ja dann solltest du UNBEDINGT!! beim zoll angeben dass du
1. die sachen bestellt und nicht selber gekauft hättest und (wichtig!!) -
2. geglaubt hast das es original-dvd´s sein würden und du, da du jetzt sehen wüdest das es sich um raubkopien handelt, (beim zoll den empörten schauspielern) -
3. die annahme verweigern willst.
falls der zoll nachfragt, unterlagen hast du natürlich nicht...
die strafe für die dvd´s ist nicht sonderlich hoch, viel übler ist die möglichkeit das dich die filmindustrie auf schadensersatz verklagt. das kann schnell ins geld gehen. der zoll wird auf jeden fall die dvd´s an die filmindustrie weiterleiten deshalb ist es wirklich wichtig das du beim zoll nichts falsch machst..
tom
von tomPA am 23.11.2004 18:15
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