gebrochene Feder_ Verschleißteil???

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lutz Kaminski
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
gebrochene Feder_ Verschleißteil???

Ist eine gebrochene Fahrzeugfeder bei einem Kfz Bj.:96 ein Verschleißteil?
Der Hintergrund: Auto beim Händler gekauft; meine Bedingung ,neuer TÜV wurde akzeptiert und in den Kaufvertrag übernommen. Bei der ersten Hauptuntersuchung wurde die Plakette verweigert wegen einiger kleinerer Mängel. Ich fuhr das Auto erstmal weiter, bis zu dem Moment, als das Auspuffrohr zwischen Kat und Mitteldämpfer durchbrach. Da dies relativ leicht zu flicken war, gab es auch keine Probleme mit dem Händler.
Da der Wagen nun schon mal in der Werkstatt war, sollte gleich nochmal der Prüfer ran. Dieser stellte nun eine gebrochene Feder vorne links fest, und wollte daraufhin die bis 07 gültige Plakette abkratzen. Der Händler meint, ich müsse mich zumindest an der Reparatur beteiligen und machte schon gewisse Andeutungen, daß ich vor Gericht sowieso keine Chance hätte, weil der Händler ähnliche Fälle schon für sich entscheiden konnte (Einschüchterung?). Ich bin seit dem Kauf ca. 2500 Km gefahren; das Baujahr ist 1996 (gekauft mit ca. 125000 km).
Das Geld für die Reparatur habe ich nicht, aber für einen Rechtstreit reicht es natürlich erst recht nicht.Wie nun weiter???????????

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

wann wurde das auto gekauft?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lutz Kaminski
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Entschuldigung! August 2006 gekauft

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung ist die Aussage des Händlers wohl richtig. Sie haben das Kfz im August gekauft und bis heute drei Monate lang gefahren. Bei einem 10 JAhre alten Auto ist der Bruch einer Feder aufgrund von Materialermüdung nicht ungewöhnlich.
Sie haben zwar eine TÜV-Abnahme zu LAsten des Händlers in den KAufvertrag aufgenommen, haben aber das Fahrzeug längere Zeit gefahren, bevor es zur Abnahme vorgeführt wurde. Die in dieser Zeit auftretenden Mängel fallen nicht unter die Zusagen des Händlers (TÜV-Abnahme) im KAufvertrag. Ob diese Mängel durch vertragliche Gewährleistungen des Händlers gedeckt sind, steht im Kaufvertrag, in der Regel geben Händler (insbesondere bei solch alten Fahrzeugen) aber keine Gewährleistungen über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus.


-- Editiert von Leon6 am 06.11.2006 10:39:04

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Jo,
Leider (für Sie ) sind Mängel/Defekte die erst nach Übernahme des Autos entstehen nicht durch die Sachmängelhaftung des Händlers abgesichert.
Da dieser Fehler an einem 10 Jahren alten Auto als normaler Verschleiß anzusehen ist, werden Sie das wohl bezahlen müssen.

Gruß Spezi

2x Hilfreiche Antwort

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