geblitzt mit 89 in einer ortschaft

1. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
meinName
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
geblitzt mit 89 in einer ortschaft

ich fhare mit meinem pkw aus einer ortschaft. die strecke ist sehr übersichtlich, man kann 200 meter weit alles überblicken. ich überhole einen langsam fahrenden pkw und werde 30 meter vor dem ortsausgangsschild geplitzt. bis dahin scheint ja alles rechtens zu sein, abgesehen davon, dass bei der lage des blitzers eindeutig geldschneiderei im spiel war, da es fast keinen fahrzeugführer gibt, der an dieser stelle (eben wegen der übersichtlichkeit) die geschwindigkeit einhält und aufgrund des verlassens der ortschaft schon mal beschleunigt. einige monate später erhielt ich einen brief von der zuständigen behörde. natürlich wurde mir in desem schreiben dieser vorfall dargelegt. bedauerlicher weise enthielt dieses schreiben nicht das foto. ich forderte dieses an und bekam dieses auch zugesandt. nun musste ich feststellen, dass dieses foto wohl nicht ganz dem entspricht, was wohl die vorschriften zu einer messung aussagen. nur bin ich mir nicht sicher und möchte nun mal fragen, ob es an dem ist und wie man da vorgehen kann. auf dem foto ist nur mein pkw zu sehen. allerdings befindet sich dieses nicht auf der rechten straßenseite, sondern wegen des überholvorganges noch auf der linken. weiterhin musste ich feststellen, dann der pkw auf dem foto weit rechts zu sehen ist, mit dem bug schon fast am bildrand. ich habe mal gehört, dass das fhrzeug mittig im bild sein muss, um zu belegen, dass die messung rechtmäßig und ordnugsgemäß durchgeführt wurde. stimmt das? und wenn ja welche vorschriften legen das fest?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hier gibt es meiner Ansicht nach zwei Fakten, mit denen gegen diesen Vorwurf vorgegangen werden kann.

Erstens: So viel ich weiß, sind Geschwindigkeitesmessungen nur ca. 200m vor und nach Geschwindigkeitsänderungen gültig - die 30m wären dann hier wohl zu viel.

Zweitens: Geblitzt werden darf, so viel ich weiß, nur parallel zur Fahrbahn - also von dem rechten Fahrbahnrand aus auch nur die rechte Fahrbahn. Um auf der linken Fahrbahn zu blitzen muss der Blitzer auch links am Fahrbahnrand stehen.

Also, nichts wie auf zum Anwalt, Widerspruch einlegen und dagegen wehren.

By the way ist es natürlich nicht korrekt im Ort so schnell zu fahren ;)

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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