>funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?
> … gibt es doch Pauschalbeträge für Tod und Teufel, d.h. jeder Steuerpflichtige hat ein Anrecht auf deren Anrechnung. …
Aber immer nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, also Werbungskostenpauschbetrag nur wenn man Kapitaleinkünfte hat, Arbeitnehmerpauschbetrag, wenn man Arbeitnehmer ist, Behindertenpauschbetrag, wenn man behindert ist. Manches weiß das Finanzamt von alleine – dass kriegt der Steuerpflichtige auch automatisch (wer Kapitaleinkünfte erklärt kriegt der entsprechenden Werbungskostenpauschbetrag), aber wenn das Finanzamt nicht weiß, dass der Steuerpflichtige behindert ist, dann gibt’s auch keinen Pauschbetrag – ist doch logisch.
> … Oder … ein Unternehmer investiert.. in den Aufbau … seines Unternehmen, … über den Erlös hinaus in den Betrieb… .
Die Umsatzsteuererklärung … erhält eine Festsetzung auf NULL. Im gleichen Zug verlangt der Sachbearbeiter die Einkommenssteuererklärung, obwohl deutlich zu ersehen ist das alles an positiven Umsätzen vom Betrieb verbraucht wurde,
Der Unternehmer ist VERPFLICHTET eine Einkommensteuererklärung abzugeben – grundsätzlich ohne Ausnahme. Dafür gibt’s verschiedene Gründe, z.B. nicht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen (z.B. Kapitaleinkünfte), Verkauf des Unternehmens, Veränderungen im Anlagevermögen etc. ….
Der Unternehmer könnte vor allem auch wegen Einkünfte im außerunternehmerischen Bereicherklärungspflichtig sein, Mieteinnahmen, Renten, etc…
Wenn der Unternehmer tatsächlich Verluste erwirtschaftet und keine Einkommensteuererklärung abgibt, verschenkt er den VERLUSTVORTRAG. Ziemlich dumm, die Erklärungsabgabe zu verweigern.
> … Remonstartionspflicht
Was soll das sein?
http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration gibt keinen Sinn.
von Mausi1939 am 12.10.2008 09:37
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