funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?

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funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?

Welche Funktion bzw. Position muss ein Finanzbeamter einnehmen der Steuerunterlagen prüft und Auswertet?

Darf er nur die möglichen Ansprüche des Fiskus Prüfen?

Muss er die möglichen Ansprüche der Steuerpflichtigen die dieser ausgelassen hat unberücksichtigt lassen?

Muss er nicht neutral zu beiden Seiten Abgabepflicht und Ansprüche Prüfen?




von beerless am 08.10.2008 21:22
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>funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?
... Muss er die möglichen Ansprüche der Steuerpflichtigen die dieser ausgelassen hat unberücksichtigt lassen? ...

In vielen Fällen muss der Steuerpflichtige eine steuerliche Vergünstigung beantragen oder Werbungskosten / Betriebsausgaben geltend machen. Andernfalls wird der Beamte mangels helseherischer Fähigkeiten auch nichts unternehmen.

Hat man aber nur etwas falsch eingetragen etc. wird''''s oft berichtigt.

... Muss er nicht neutral zu beiden Seiten Abgabepflicht und Ansprüche Prüfen?

Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das bedeutet, dass Amt muss den Sachverhalt von sich aus aufklären. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist aber durch die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen beschränkt. Wirkt der Steuerpflichtige nicht mit (z.B. gibt er keine Steuererklärung ab, obwohl er müsste), dann braucht das Finanzamt dem Steuerpflichtigen auch keine Extrawürste zu braten (es darf also beispielseise schätzen).




von Mausi1939 am 08.10.2008 21:40
Status: Philosoph (746 Beiträge)
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>funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?
Das Finanzamt...

§ 88 Abs. 2 AO ... auch die für die Beteiligten günstigen Umstände (sind) zu berücksichtigen.

§89 Abs. 1 AO ...soll die Stellung von Anträgen (...) anregen ...


von Becksgold am 09.10.2008 09:16
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>funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?
@Becksgold
Volle Zustimmung! Dennoch würde es zu weit führen, wenn das Finanzamt z.B. bei jedem ausländischen Steuerpflichtigen nachfragen müsste, ob er im Ausland lebende Angehörige unterstützt hat, oder bei jedem Arbeitnehmer, der keine Fachliteratur, Berufshaftpflicht, Reinigungskosten etc. geltend gemacht hat, diesen anschreibt, ob wirklich keine Werbungskosten vergessen worden sind.

Das Finanzamt ist kein Lohnsteuerhilfeverein und dessen Verpflichtung ist durch die Mitwirkungspflicht begrenzt. Das Finanzamt sollte meiner Meinung nach nur dann tätig werden, wenn der Steuerpflichtige erkennbar etwas falsch gemacht / vergessen hat.
Beispiele:
Der Steuerpflichtige hat Aufwendungen für die Kfz-Haftpflicht als Werbungskosten auf der Anlage N geltend gemacht, weil er mit dem Auto zur Arbeit fährt. Dann muss das Finanzamt diese Kosten zwar streichen, sollte sie aber zugleich als Sonderausgaben (bei Versicherungen) berücksichtigen.
Der Steuerpflichtige hat zwar eine Fotokopie seines Behindertenausweises beigelegt, aber keinen Pauschbetrag geltend gemacht. Das Finanzamt sollte von sich aus den Behinderten-Pauschbetrag gewähren.



von Mausi1939 am 09.10.2008 18:11
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>funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?
Hallo zusammen,
erst mal danke für die Konstruktiven beiträge.

Mal abgesehen von sonderfällen, gibt es doch Pauschalbeträge für Tod und Teufel, d.h. jeder Steuerpflichtige hat ein anrecht auf deren Anrechnung. Warum müssen solche Grundsätzlichen Ansprüche die ohne weiteres Gewährt werden noch seperat beantragt werden, geht es hier nicht um die umgeheung der Steuergerechtigkeit?

Oder andere Frage bzw. Beispiel, ein Unternehmner Investiert jeden erworbenen Cent in den Aufbau und die Expansion seines Unternehmen, dadurch bedingt wirden auch Kapital dritter eingesetz, d.h summen über den Erlös hinaus in den Betrieb Investiert.
Die Umsatzsteuererklärung ergeht zum Nachteil des FA und der Unternehmer erhält eine festsetzung auf "NULL" im Gleichen Zug Verlangt der Sachbearbeiter die Einkommenssteuererklärung, obhol deutlich zu ersehen ist das alles an Positiven Umsätzen vom Betrieb Verbraucht wurde, defacto also kein Einkommen zustande kommen konnte!

Wie kann so ein Verlangen berechtigt sein wenn es wieder jeder Vernunft geht?
Erst als der SB die EKST.Erkl. mit allen "Nullen" erhalten hat, hat dieser alle Zwangsmassnahmen eingestellt und eine Fiktive Summe als Ekst festgesetz.
Wie kann so ein Blödsinn Steuergerechtigkeit oder Normenklarheit bedeuten?

Zwar ist die Summe sehr Gering, aber bei einer Ordentlichen Prüfung währe hier sicher auch ein Ergebnis zum Nachteil des FA entstanden und niemals als zusätzliche Belastung des Steuerpflichtigen.

Wie ist das eigentlich mit der Remonstartionspflicht, gilt die nicht für Finanzbeamte?

LG Beerless


von beerless am 10.10.2008 19:52
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>funktion finanzbeamter zur erklärungsprüfung?
> … gibt es doch Pauschalbeträge für Tod und Teufel, d.h. jeder Steuerpflichtige hat ein Anrecht auf deren Anrechnung. …

Aber immer nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, also Werbungskostenpauschbetrag nur wenn man Kapitaleinkünfte hat, Arbeitnehmerpauschbetrag, wenn man Arbeitnehmer ist, Behindertenpauschbetrag, wenn man behindert ist. Manches weiß das Finanzamt von alleine – dass kriegt der Steuerpflichtige auch automatisch (wer Kapitaleinkünfte erklärt kriegt der entsprechenden Werbungskostenpauschbetrag), aber wenn das Finanzamt nicht weiß, dass der Steuerpflichtige behindert ist, dann gibt’s auch keinen Pauschbetrag – ist doch logisch.

> … Oder … ein Unternehmer investiert.. in den Aufbau … seines Unternehmen, … über den Erlös hinaus in den Betrieb… .
Die Umsatzsteuererklärung … erhält eine Festsetzung auf NULL. Im gleichen Zug verlangt der Sachbearbeiter die Einkommenssteuererklärung, obwohl deutlich zu ersehen ist das alles an positiven Umsätzen vom Betrieb verbraucht wurde,

Der Unternehmer ist VERPFLICHTET eine Einkommensteuererklärung abzugeben – grundsätzlich ohne Ausnahme. Dafür gibt’s verschiedene Gründe, z.B. nicht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen (z.B. Kapitaleinkünfte), Verkauf des Unternehmens, Veränderungen im Anlagevermögen etc. ….
Der Unternehmer könnte vor allem auch wegen Einkünfte im außerunternehmerischen Bereicherklärungspflichtig sein, Mieteinnahmen, Renten, etc…

Wenn der Unternehmer tatsächlich Verluste erwirtschaftet und keine Einkommensteuererklärung abgibt, verschenkt er den VERLUSTVORTRAG. Ziemlich dumm, die Erklärungsabgabe zu verweigern.

> … Remonstartionspflicht
Was soll das sein?
http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration gibt keinen Sinn.



von Mausi1939 am 12.10.2008 09:37
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