Hallo,
es gibt da die **** Katzenkrankenversicherung, in deren Vertragsbedingungen steht u.a. folgendes:
Zitat:...soweit nicht anders in Artikel 6 der Versicherungsbedingungen vereinbart, werden ausschließlich folgende Kosten erstattet:
...
c) Die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik bis maximal 10 Tage je Versicherungsjahr.
Zumindest für mich, ist dies unklar ausgedrückt.
Es sollte bekannt sein, dass auch manche Tierärzte Tiere stationär aufnehmen können.
Wird dies also von der Versicherung nicht übernommen?
Zwar habe ich diesbezüglich eine Antwort vom Kundenberater der Versicherung erhalten, doch im Grunde stört es mich, dass durch solch unklare Aussagen, im nachhinein Ausschlüsse bekannt werden.
Müssen solch Vertragsbedingungen nicht zweifelsfrei geschrieben sein?
-- Editiert von Moderator am 07.04.2015 15:01
-- Thema wurde verschoben am 07.04.2015 15:01