für mich unklare Vertragsbedingung einer Haustierkrankenversicherung

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
unbekannterR1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
für mich unklare Vertragsbedingung einer Haustierkrankenversicherung

Hallo,

es gibt da die **** Katzenkrankenversicherung, in deren Vertragsbedingungen steht u.a. folgendes:

Zitat:
...soweit nicht anders in Artikel 6 der Versicherungsbedingungen vereinbart, werden ausschließlich folgende Kosten erstattet:
...
c) Die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik bis maximal 10 Tage je Versicherungsjahr.


Zumindest für mich, ist dies unklar ausgedrückt.
Es sollte bekannt sein, dass auch manche Tierärzte Tiere stationär aufnehmen können.

Wird dies also von der Versicherung nicht übernommen?
Zwar habe ich diesbezüglich eine Antwort vom Kundenberater der Versicherung erhalten, doch im Grunde stört es mich, dass durch solch unklare Aussagen, im nachhinein Ausschlüsse bekannt werden.


Müssen solch Vertragsbedingungen nicht zweifelsfrei geschrieben sein?

-- Editiert von Moderator am 07.04.2015 15:01

-- Thema wurde verschoben am 07.04.2015 15:01

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

[qute]Wird dies also von der Versicherung nicht übernommen?
Richtig.

Aber wieso sollte das eine unklare Aussage sein? Für mich klingt das Statement absolut klar. Klinikaufenthalt: Ja
Andere Aufenthalte: Nein
Für mich läßt diese Formulierung keine Zweifel offen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Klinikaufenthalt: Ja
Andere Aufenthalte: Nein

Hätte ich auch so gesagt. Steht ja schließlich da!
Alternativ: schriftliche Anfrage an die Versicherung stellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Es sollte bekannt sein, dass auch manche Tierärzte Tiere stationär aufnehmen können.

Wird dies also von der Versicherung nicht übernommen?

Sofern der Tierarzt eine Klinik betreibt: ja
Sofern der Tierarzt keine Klinik betreibt: nein



Zitat:
doch im Grunde stört es mich, dass durch solch unklare Aussagen, im nachhinein Ausschlüsse bekannt werden.

Was hat einen gehindert unklares in vorhinein zu klären?



Zitat:
Müssen solch Vertragsbedingungen nicht zweifelsfrei geschrieben sein?

Die Gerichte stellen bei der Beurteilung soclser Fragen auf den durchschnittliche informierten Normalbürger ab.
Das Wort "Klinik" gehört zum Wortschatz des Zertifikats Deutsch.

Man kann aber nicht ausschließen das ein Richter sich für die Argumentation erwärmen mag, das die Mindestanforderungen an eine "Klinik" nicht genannt wurden unter der Berücksichtigung der Besonderheit das es im Bereich der Tiere eine gewisse naturgegebene Unschärfe in Grenzbereichen geben mag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unbekannterR1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich schrieb, dass der Kundenberater mir eine Auskunft per Mail erteilte.
Entgegen eurer Antworten ist deren Antwort, dass ein Klinikaufenthalt einem stationären Aufenthalt in einer Tierarztpraxis gleicht und genauso gehandhabt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dann verstehe ich jetzt aber absolut nicht was dich stört? Es wird also mehr übernommen als es der Wortlaut vermuten lassen würde.
Du beschwerst dich jetzt nicht wirklich allen Ernstes darüber, dass die Versicherung mehr abdeckt als man vermuten würde???
Verrätst du uns evtl. noch was in Artikel 6 steht auf den Bezug genommen wurde?

-- Editiert von micbu am 07.04.2015 16:20

1x Hilfreiche Antwort

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