führungszeugnis - wie lange bleiben Einträge? Und im Bundeszentralregister?

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
michael1802
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
führungszeugnis - wie lange bleiben Einträge? Und im Bundeszentralregister?

Hallo zusammen,

ich weiss leider nicht ob ich hier richtig bin aber ich möchte gerne wissen wie lange Einträge in einem Führungzeugniss bleiben ? und im Bundeszentralregister ?

Ich bin vorbestraft wegen Betruges in 5 Fällen und habe 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung bekommen. Da ich mich selber angezeigt habe wurde das Verfahren nach einem bestimmten Paragraphen eingestellt ohne das ich vor Gericht erscheinen musste.

Jetzt kann ich über einen Onkel nach Kanada einwandern brauche dafür aber ein Führungzeugniss allerdings weiß ich nicht welches also nur das Führungszeugniss oder das vom Bundeszentralregiter aber welches auch immer es dürfen keine Einträge vorhanden sein sonst bekomme ich keinen Job bzw Aufenthaltsgenehmigung...

Kann mir vielleicht jemand sagen wie der Ablauf ist und wann ich eins beantragen kann wo dann keine Einträge mehr drin sind ?


Vielen Dank schon mal im voraus

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

nach einem bestimmten Paragraphen eingestellt ohne das ich vor Gericht erscheinen musste.

Eingestellt worden kann das Verfahren nicht sein. Eine Freihetisstrafe kann nicht in Zusammenhang mit einer Einstellung verhängt werden. Wahrscheinlich haben Sie einen Strafbefehl bekommen. In diesem kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf Bewährung verhängt werden, wenn der Beschuldigte durch einen Anwalt vertreten wird.

Die Tilgungsfrist Ihrer Strafe beträgt (im Führungszeugnis) 3 Jahre, wenn nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe im BZR eingetragen ist. Das heisst, dass die Strafe 3 Jahre nach Urteilsdatum gelöscht wird, jedoch erst wenn die Bewährungszeit abgelaufen ist und der Gerichtsbeschluß über den Straferlass ergangen ist. Der wird kurz nach Ablauf der Bewährungszeit ergehen und sollte rechtzeitig (4 Wochen vor Ablauf der Bewährungszeit) von Ihnen beantragt werden.

Im Bundeszentralregster beträgt die Frist 10 Jahre ab Urteilsdatum.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Allerdings werden die Einträge im BZR 10 Jahre eigetragen aber nicht immer (in einem Führungszeugnis) darüber Auskunft gegeben.

Nö, im Führungszeugnis steht die Sache 3 Jahre, wie ich oben bereits schrieb.

Sie können zB. die Löschung eines Eintrage vorzeitig beantragen sowie auch beantragen, dass über einen Eintrag vorzeitig keine Auskunft mehr gegeben werden soll.

Man kann die 'vorzeitige Nicht-Aufnahme' in ein Führungszeugnis beantragen. Das hat zu 95% keinen Erfolg. Man kann auch die 'vorzeitige Entfernung' aus dem BZR beantragen. Das hat zu 99,9% keinen Erfolg.



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