hallo ihr lieben. mir raucht der kopf und vielleicht ist ja einer dabei, der sich auskennt...*hoff* ich bin mit meinen beiden kindern und meinem partner am 21. 6 in eine neue wohnung gezogen- wo der mietvertrag allerdings erst ab 1.8. beginnt. heute kam ein brief von dem verwalter mit der drohung einer fristlosen kündigung wegen nicht bezahlter nebenkostenvorrauszahlung. darf er das? (vorher wurde auch nichts schriftlich vereinbart etc.)