Guten Tag,
angenommen eine zuvor fristlose Kündigung soll in eine ordentliche umgewandelt werden, hat der AN dann einen rechtlichen Anspruch auf das Gehalt, der in dem Zeitraum der Frist auszuzahlen wäre, da der AN arbeitsunfähig war?
Danke für die Antworten!
fristlose in ordentliche umgewandelt ohne Gehalt?
27. August 2014
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Frage vom 27. August 2014 | 16:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose in ordentliche umgewandelt ohne Gehalt?
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#1
Antwort vom 27. August 2014 | 16:37
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Ein Arbeitnehmer hatte so lange Anspruch auf Gehalt, wie er beschäftigt ist, solange also der Arbeitsvertrag gilt; der endet mit dem Ende der Kündigungsfrist.
Und wenn Entgeltfortzahlung greift, gilt die Lohnfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.
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#2
Antwort vom 27. August 2014 | 17:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke sehr!
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#3
Antwort vom 28. August 2014 | 19:25
Von
Status: Schüler (233 Beiträge, 71x hilfreich)
die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen AU.
Danach bekommt man Geld von der Krankenkasse.
Dies gibt es auch nach der Entlassung weiterhin.
Höchstens 78 Wochen.
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