fristlose in ordentliche umgewandelt ohne Gehalt?

27. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya396814-82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose in ordentliche umgewandelt ohne Gehalt?

Guten Tag,

angenommen eine zuvor fristlose Kündigung soll in eine ordentliche umgewandelt werden, hat der AN dann einen rechtlichen Anspruch auf das Gehalt, der in dem Zeitraum der Frist auszuzahlen wäre, da der AN arbeitsunfähig war?

Danke für die Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ein Arbeitnehmer hatte so lange Anspruch auf Gehalt, wie er beschäftigt ist, solange also der Arbeitsvertrag gilt; der endet mit dem Ende der Kündigungsfrist.
Und wenn Entgeltfortzahlung greift, gilt die Lohnfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.

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#2
 Von 
ya396814-82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen AU.

Danach bekommt man Geld von der Krankenkasse.

Dies gibt es auch nach der Entlassung weiterhin.

Höchstens 78 Wochen.



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"Jürgen"

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