fristlose Kündigung der Pferdebox

11. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
fristlose Kündigung der Pferdebox

Ich habe für meine Pferde einen Einstellervertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Soweit so gut,aber als wir kurz nach Einzug feststellten das die Drainage von Reitplatz und Paddock kaput war so das beides sehr ärgerlich und trotz mehrmaligen aufforderungen an die Stallbetreiberin ist die Drainage nicht erneuert worden,so das bei Regen das ganze mehr einen Teich als einen Padoock glich
Außerdem wurde die Halle sehr unrelmäßig geprengt (höchsten einmal pro Woche) und jetzt bei guten Wetter gar nicht denn sie meinte wir können ja draußen Reiten .Da geht aber natürlich auch nicht ,da staubt es ja noch mehr.Ausreitgelände gibt es nicht.
Wir haben also konkret nahezu keine Möglichkeit unsere Pferde ordnungsgemäß zu bewegen es sei denn wir haben Lust die Pferdelungen zu ruinieren.
Desweitern kommt dazu ,das wir tasüber ,also von 8 bis 20 Uhr unsere Boxen nicht benutzen dürfen ,mit der begründung die Pferde machen sie ja wieder schmutzig,davon steht aber nichts im Vertrag und von den üblichen ,zu tolerieren Gepflogenheiten weich das ja wowhl erheblich ab ,oder.
Dazu muß ich aber sagen ,das die Boxenkiete weit über den Durchschnitt liegt,es sich auf keinen Fall um einen sehr,sehr preisgünstigen Stall handelt.
Da sie mir jetzt auch noch angedroht hat ,die Halle nächste Woche ganz zu sperren (sie muß Reparaturarbeiten durchführen) ,bin ich kurz davor ,meine Pferde wo anders unterzustellen.
Aber berechtigt das zur fristlosen Kündigung?
Kann ich auch die restliche Boxenmiete von diesen Monat einklagen?
Ein Pferd hustet stark ,Stauballegisch ,kann ich die Tierarztkosten gelten machen?
Habe etliche Zeugen das regelmäßig die Halle und der Platz nicht geprengt waren,es war kein einmaliger Zustand eher das es die Ausnahme war ,wenn sie mal gesprengt war.
Dann hatte ich gesagt ,mein Pferd soll zwei Tage vor einen großen wichtigen Turnier nicht auaf die Wiese,dann hat sie ihn aber trotzdem einfach rausgebracht mit der begründung sie kann sonst nicht ausmisten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

ich würde einfach mal die miete kürzen u. mich mit den anderen mieter absprechen ob diese es nicht auch auf diesem weg versuchen wollen.

aber nunmal zur verteidungung der vermieterin, ich hab des öfteren bei nem kumpel auf dem reiterhof ausgeholfen u, weiß das man es nicht immer einfach hat.

-geht die bande bis auf/unter den belag kann man nicht ordentlich abziehen, fazit mecker zieht man bis zur bande ab kann es sein das man mal nen teil erwischt.
-bande erneuert das sie unterfahrbahr ist mit der "egge", fazit mecker die pferde könnten sich verletzten.
-halle morgens bewässert, fazit mecker die hitze würde sich stauen.
-halle mittags bewässert, fazit ist zu nass.
-halle abends bewässert, fazit reiter wollen longieren.
-3 er paddock gebaut, fazit die alten mieter die den bau mitbekommen haben beschweren sich nach ca. 6 wochen bauzeit u. vermietung das sie auch den paddock gemietet hätten, was ihnen in den 3 wochen bauzeit nicht eingefallen ist.
-bande erneuert (was leider knapp 4 wochen gedauert hat), fazit mecker da die halle nicht voll nutzbar war u. dann auchnoch mittags gearbeitet werden musste. was den reitern aber nicht in den sinn gekommen ist das morgens die pferde auf die koppel gebracht werden müssen, gemistet werden muss, dann noch felder bestellt werden müssen damit stroh da ist, die felder müssen bewirtschaftet werden damit kein teures stroh/heu dazugekauft werden müssen was sich auf die miete aufschlagen würde. weide abstecken, umstecken, pferde versorgen gras/heu, wasserfass von der koppel holden befüllen u. wieder hochfahren.

u. das bei gerademal 300€ miete a´30 boxen sind 9000€ einnahmen, da geht wasser,strom, heu, stroh, arbeitzeit u. fauhrparkpflege ab u. da bleibt net viel über!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Jacky,
hast du einen schriftlichen Einstellvertrag? Wenn ja, müssen die Rechte und Pflichten sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter angegeben sein. Meines Wissens nach hat nämlich der Vermieter auf jeden Fall die Pflicht, Ställe, Außenplätze und Weiden in Ordnung zu halten (Drainage?) und zudem hat er den Weisungen des Halters in Bezug auf den Umgang mit dessen Pferd zu folgen. Wenn die Weisung besteht, daß Pferd nicht auf die Koppel zu lassen, so darf der Vermieter nicht eigenmächtig entgegengesetzt handeln! Zudem ist es ja wohl ein Unding, daß eine Box nicht gemistet werden kann, wenn ein Pferd drinsteht! Ich habe meine Pferde selbst lange in einem Boxenstall stehen gehabt und das Ausmisten ging reibungslos vonstatten - auch wenn das Pferd drinstand!
Mein Rat: such dir auf jeden Fall einen anderen Stall - und das so schnell wie möglich! Wenn dein Vermieter schon nicht die Anweisung befolgt, dein Pferd nicht auf die Weide zu stellen, dann folgt er wahrscheinlich auch den Fütterungsanweisungen nicht - und das kann irgendwann mal gefährlich werden.
LG

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"Julchen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe einen Mietvertrag ,da steht unter anderen ,das täglich Weidegang geboten wird, 3 mal täglich gefüttert ,Halle ,Platz ,Sattelkammer und Weiden zur Verfügung stehen.
Das stimm definitiv natürlich nicht.
Auch gibt es desweitern täglichen Kampf darum ob ich meine Box benutzen darf oder nicht.Ich gehe jetzt am 1.9 ,ohne Kündigung.Das ist die absolute Zumutung.
Trotzdem hätte ich gerne noch mal ein paar Tipps ,was ich rechtlich beachten muß ,den Kündigen könnte ich nur zum 1.11 ,un d solange mach ich das nervlich nicht mehr mit ,mein Pferd auch nicht.....

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

wenn die im Mietvertrag festgehaltenen Angaben des Vermieters nicht der Wahrheit entsprechen, so ist das meines Wissens ein Grund für eine fristlose Kündigung. Aber wenn wirklich nur drinsteht: "Halle,Platz, Sattelkammer und Weiden stehen zur Verfügung..." dann hast du schlechte Karten. Zur Verfügung stehen sie ja - nur zu nutzen sind sie nicht!
Wieso kannst du erst zum 01.11. gehen, wenn du 6 Wochen Kündigungsfrist hast? Oder ist die Kündigung an Daten gebunden? Wenn du bis zum 20.08. kündigst, kannst du ohne irgendwelche Streitereien zum 01.10. gehen - sind genau 6 Wochen!
Ich würde auf jeden Fall schriftlich kündigen - es kann dich niemand zwingen, bis zum Kündigungstermin zu bleiben! Geh halt einfach zum 01.09. - und die Vermieterin kann ja versuchen, dich auf Zahlung der Miete für den September zu verklagen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, so übergib den ganzen Summs und lass die sich streiten.
LG

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"Julchen"

1x Hilfreiche Antwort

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