Hallo an Alle !
Wer kann mir helfen ? Seit dem 01.11.2002 besteht in meiner Wohnung ein Mängel an der Küchenheizung. Darüber wurde mein Vermieter bereits schriftlich informiert. Die Miete meinerseits wurde auch schon um 10 % gemindert. Kann ich diese Wohnung auch fristlos kündigen, auch wenn im Mietvertrag 3 Monate vereinbart wurden ? Meine Vermieterin verlangt die Minderung von mir zurück. Darf sie das ? Auch dann, wenn der Mängel beseitigt ist ?
Danke für eure Hilfe !
fristlose Kündigung wegen Mängel
9. Juli 2002
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Frage vom 9. Juli 2002 | 21:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung wegen Mängel
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#1
Antwort vom 10. Juli 2002 | 11:53
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 21x hilfreich)
Eine fristlose Kündigung wird in Ihrem Fall nicht wirksam sein. Erforderlich ist, dass die Wohnung Schäden oder Mängel aufweist, die die Gesundheit des Mieters oder seiner Familie gefährden. Ein solcher Mangel liegt bei Ihnen wohl nicht vor. Sie müßten die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.
Der Mietznis kann für die Zeit des Mangels gemindert werden. Über die Höhe der Minderung kann man streiten. Eine Zahlung des berechtigt geminderten Betrages kann, nach Beseitigung des Mangels, vom Vermieter selbstverständlich nicht verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
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