fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung erhalten
Hallo Zusammen!
Ich hatte vor einigen Tagen schon einmal meine Situation beschrieben. Folgendes:
Ich habe am 04.01.2006 eine Kündigung mit Termin zum 31.01.2006 erhalten, wo die Kündigung in Kraft treten sollte. Daraufhin habe ich, da in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart ist, einen Einspruch geschrieben. In diesem stand, das die Kündigung nicht fristgerecht sei und ich bis zum 18.01.2006 von ihm eine Antwort erwarte, in der Hinsicht, das mein Chef die Kündigung fristgerecht zum 28.02.2006 ausstellt. Ansosnten würde ich Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Heute erhalte ich ein Einwurf-Einschreiben, in dem ich "aus gegebenem Anlass" zu der ordentlichen Kündigung auch noch die fristlose ausserordentliche Kündigung von ihm bekomme.
Meine Frage nun ist, ob das so zulässig ist. Einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht habe ich am kommenden Montag. Wäre aber für jede Info im Vorfeld äußerst dankbar!
Schönen Gruß
von profilneurotiker am 14.01.2006 13:06
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung erhalten
Hallo CAM!
Vielen Dank auch für Deine Info. Bedeutet das also, das ich von meinem AG verlangen kann, mir den Grund für die ausserordentliche, fristlose Kündigung zu nennen? Worauf kann ich mich da berufen, gibt es einen Paragraphen oder Ähnliches?
-- Editiert von profilneurotiker am 15.01.2006 12:33:00
von profilneurotiker am 15.01.2006 12:24
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden