freies Wochenende vor und nach Urlaub?
Leserwertung:
1114 Aufrufe
freies Wochenende vor und nach Urlaub?
Hallo an Alle!
Hier eine Frage an Euch, die ich bisher nicht lösen konnte:
Eine schwerbehinderte Frau arbeitet als Hilfskraft in der hauswirtschaftlichen Abteilung eines Heimes für behinderte Menschen (Vollzeit,Tarifvertrag angelehnt an öffentlichem Dienst)). Ihr Dienstplan sieht vor, dass sie im Wechsel auch Sonntags Dienst macht und dafür in der Woche dann einen freien Tag bekommt. Nun hat sie 2 Wochen Urlaub beantragt, der an einem Montag nach ihrem regulären freien Sonntag beginnt. Davon ausgehend, dass die Regelmäßigkeit(alle 2 Wochen Sonntags-Dienst) ihres Sonntagdienstes bestehen bleibt, war sie der Meinung, dass sie nach Urlaubsende also wieder einen freien Sonntag hat. Dem ist nun nicht so, da sie lt. Dienstplan an dem Sonntag nach ihrem Urlaub arbeiten soll. Ist das so rechtens?????
Schon jetzt Danke für Eure Einschätzungen.
Gruß von GräfinR
von GräfinR am 03.07.2011 12:48
Status: Stift (59 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>freies Wochenende vor und nach Urlaub?
Wurde bis einschließlich Sonntag
Urlaub beantragt?
-----------------
""
von hamburgerin01 am 03.07.2011 12:53
Status: Tao (10056 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 221 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>freies Wochenende vor und nach Urlaub?
nein, weil ja davon ausgegangen wurde, dass es ein freier Sonntag ist..... Frei, Dienst, Frei.....
von GräfinR am 03.07.2011 13:06
Status: Stift (59 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>freies Wochenende vor und nach Urlaub?
Für den Sonntag kann man doch gar keinen
Urlaub beantragen, wenn ich das BurlG richtig verstehe.
von 1000kleinesachen am 03.07.2011 14:24
Status: Unsterblich (2762 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 69 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>freies Wochenende vor und nach Urlaub?
Der
Urlaub soll hier für 2
volle Wochen beantragt werden, dies schließt auch den Sonntag der 2. Woche ein.
Allerdings muss der Urlaubsantrag dies durch datumsmäßige Benennung des ersten bis letzten Urlaubstages (Montag der 1. Woche bis Sonntag der 2. Urlaubswoche) auch unmißverständlich zum Ausdruck bringen!
Völlig unerheblich ist zunächst, wieviele Urlaubstage hierfür berechnet werden müssen, je nachdem ob 5- oder 6-Tage-Woche gilt oder ggf. Feiertage darin enthalten sind.
Hat die AN aber nur bis Freitag der 2. Woche Urlaub beantragt, kann der AG sie auch am Sonntag wieder zum Dienst einteilen.
-----------------
""
von nachtmieze am 03.07.2011 15:38
Status: Philosoph (705 Beiträge)
Userwertung:
2,7
(von 16 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Arbeitsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop