fragliche Angaben in Testamentseröffnung

29. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
fragliche Angaben in Testamentseröffnung

Hallo,

bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen:
Ich bin ein Seitensprungrgebniss meines leiblichen Vaters. Er und seine Ehefrau wohnten im gleichen kleinen Dorf wie ich. Er zahlte Unterhalt und sie wusste, dass es mich gibt. Er ist verstorben, hat(te) ein Berliner Testament hinterlassen, indem seine Ehefrau alleinerbin ist. Sie hat während der Eröffnung des Testamentes nur den gemeinsamen Sohn angegeben, mich nicht! Erbmasse sollen wohl 4.000,00 € gewesen sein. Kurioser Weise war in der Akte eine Testament von der Witwe nach Ableben meines leiblichen Vaters, wo sie ihrem Sohn im Falle ihres Todes 30.000,00 € vererben will. Gibt es eine Möglickeit die Kontenbestände notfalls auch vor den Tot des Erblassers überprüfen zu lassen? Immerhin bestehen berechtigte Zweifel, da sie schonmal mit der Anzahl der Kinder nicht wahrheitsgemäß vorgegangen ist?????
Danke Seitensprung

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Du kannst verlangen, dass sie ein Nachlassverzeichnis erstellt, dessen Richtigkeit an Eides Statt versichert werden muss (wenn du das verlangst).

Nur weil sie 30.000,-- vererben kann, heißt das nicht, dass das Vermögens deines Vaters war.

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#2
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich denke schon, dass ich mir erlauben darf, sehr argwöhnisch zu sein, denn er hatte die reiche Mutter und nicht sie. Soll heißen, seine Mutter ist noch gar nicht so lange tot, er Alleinerbe usw. Die jetztige Witwe eben nicht. Mein leiblicher Vater fuhr schon zu DDR-Zeiten einen Golf! Meiner Rechtsanwältin unterstellt sie Rechtsbeugung wegen des Auskunftsersuchens. Weiß jemand ob überhaupt bei einem vermeintlichen Streitwert von 2.000 € eine Auskunftsklage bei Gericht angenommen wird?

Danke liebe Nation, habe den Glaube an Gerechtigkeit leider verloren!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Und Wertangaben im Testament haben bestenfalls etwas mit dem vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung zu tun. Beim Tod des Erblassers kann das Vermögen ganz anders aussehen.

Da Du einen Pflichtteilsanspruch hast, müssen Dir die Erben eine Aufstellung des Nachlases zukommen lassen. Zur Aufstellung gehören auch alle Schenkungen der letzten 10 Jahre, sowie alle Schenkungen an den anderen Ehegatten während der gesamten Ehezeit.

Der Erblasser ist doch bereits verstorben. Warum fragst Du dann nach einer Möglichkeit schon zu Lebzeiten den Kontostand zu erfahren?

-- Editiert von hh am 29.12.2008 21:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

...nee im Testament waren keinerlei angaben über das Vermögen. Dies hat die Witwe dieses Jahr im Mai gemacht. Er starb im Dezember 2007. Im April 2008 habe ich die Dame zum ersten Mal angeschrieben. Zuvor ein Anruf beim Nachlassgericht, wo noch kein Testament vorlag. Erst mit Zugang meines Briefes an die Witwe, wurde das Testament an das Nachlassgericht übersendet. In einem Wertermittlungsbogen hat sie die 4.000,00 € angegeben ohne Beweis oder so. Soll heißen, die Dame kann sich hübsch was ausgedacht haben und in der Zeit das Geld sonst wohin gebracht haben. Im übrigen lag mein leiblicher Vater ca. 8 Wochen vorher im Pflegeheim, schon zu dieser Zeit wurde sein teurer PKW an den gemeinsamen Sohn überschrieben. Ich weiß, hier habe ich Pflichtteilsergänzungsansprüche. Schön, Super-Gesetze nur leider keine Handhabe. :kotz:

2x Hilfreiche Antwort

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