frage zum Mietrecht

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
frage zum Mietrecht

Huhu liebe Community,

Ich bin im dezember letzten jahres mit meiner jetzigen Ex-Freundin gemeinsam in eine WHG. gezogen meine frage lautet nun da wir uns getrennt haben ob sie mich einfach vor die Tür setzen kann/darf.

Im Mietvertrag stehen wir beide drin als mieter aber nur sie hat unterschrieben.

Würde mich über eine rasche antwort freuen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dann ist sie hauptmieterin.
gleichwohl wird sie dir eine frist einräumen müssen, dass du was anderes finden kannst. dass du 'unter die brücken' ziehst, ist dir nicht zuzumuten.

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#2
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

wie lang muss die frist mindestens sein?

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#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...dann ist sie hauptmieterin...

Wieso das :???:

Das stimmt nicht.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und wenn der Papst auch mit im Mietvertrag stünde. gäbe es sogar Kirchenasyl.

Es gibt hier nur einen Mieter.

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Es gibt hier nur einen Mieter...
Das ist falsch.
Lese:...Im Mietvertrag stehen wir beide drin als mieter aber nur sie hat unterschrieben...

Wie lautet die Lösung, wenn ein Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wird?

-- Editiert von cuno am 13.11.2007 14:37:27

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wieso falsch ?

Einen Mieter und eine Mieterin .

Und Deine Lösung ist jetzt, daß jeder einen eigenen Vertrag hat (getrennt kündbar) ?

Wäre ein guter Tipp für die Zukunft.

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#7
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

(getrennt kündbar) ?

Wieso :???:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn der eine einen schriftlichen Vertrag hat und der andere einen mündlichen, sind das doch zwei, oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich bin nicht der weibliche part gewesen :)

Wie gesagt beide sind oben als Mieter angegeben aber nur sie hat unterschrieben

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Cuno

Willst Du jetzt glatte 1000 stehen lassen ?
(Cool ist das bloß mit 5000).

:grins:

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#12
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was wäre denn schlecht an 'zwei' Verträgen ?

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#14
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso denn 2 mietverträge ich will hier raus!!!!! sobald ich ne whg habe bin ich weg die frage war ja ob sie mich so wie sie es will vor die tür setzen kann

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Kann sie nicht.

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#16
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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