Huhu liebe Community,
Ich bin im dezember letzten jahres mit meiner jetzigen Ex-Freundin gemeinsam in eine WHG. gezogen meine frage lautet nun da wir uns getrennt haben ob sie mich einfach vor die Tür setzen kann/darf.
Im Mietvertrag stehen wir beide drin als mieter aber nur sie hat unterschrieben.
Würde mich über eine rasche antwort freuen.
frage zum Mietrecht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
... dann ist sie hauptmieterin.
gleichwohl wird sie dir eine frist einräumen müssen, dass du was anderes finden kannst. dass du 'unter die brücken' ziehst, ist dir nicht zuzumuten.
wie lang muss die frist mindestens sein?
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...dann ist sie hauptmieterin...
Wieso das
Das stimmt nicht.
Und wenn der Papst auch mit im Mietvertrag stünde. gäbe es sogar Kirchenasyl.
Es gibt hier nur einen
Mieter.
...Es gibt hier nur einen Mieter...
Das ist falsch.
Lese:...Im Mietvertrag stehen wir beide drin als mieter aber nur sie hat unterschrieben...
Wie lautet die Lösung, wenn ein Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wird?
-- Editiert von cuno am 13.11.2007 14:37:27
Wieso falsch ?
Einen
Mieter und eine Mieterin
.
Und Deine Lösung ist jetzt, daß jeder einen eigenen Vertrag hat (getrennt kündbar) ?
Wäre ein guter Tipp für die Zukunft.
(getrennt kündbar) ?
Wieso
Wenn der eine einen schriftlichen Vertrag hat und der andere einen mündlichen, sind das doch zwei, oder nicht ?
--- editiert vom Admin
Nein ich bin nicht der weibliche part gewesen
Wie gesagt beide sind oben als Mieter angegeben aber nur sie hat unterschrieben
@Cuno
Willst Du jetzt glatte 1000 stehen lassen ?
(Cool ist das bloß mit 5000).
--- editiert vom Admin
Was wäre denn schlecht an 'zwei' Verträgen ?
wieso denn 2 mietverträge ich will hier raus!!!!! sobald ich ne whg habe bin ich weg die frage war ja ob sie mich so wie sie es will vor die tür setzen kann
Kann sie nicht.
--- editiert vom Admin
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