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frage zum §1630 Abs.3 BGB

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frage zum §1630 Abs.3 BGB

für meine uneheliche Tochter hat damals die mutter die einverständniss erklärung unterschrieben das sie die elterliche Sorge laut §1630 Abs.3 BGB übertragen wird. Ich habe von den allen nix gewusst mit gericht und so habe erst davon erfahren, als der Beschluss im Briefkasten lag. Habe jugendamt schon gefragt ich könnte das alleinige Sorgerecht nicht einklagen und ich könnte auch mit den Großeltern nicht die gemeinsame Sorge durchführen. Welcher § verbietet mir das?

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von janthueringen am 29.07.2010 11:56
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
Hallo janthüringen,

aus welchen Gründen wurde zunächst dem gemeinsamen Sorgerecht durch die Mutter nicht zugestimmt und später die von dir angeführte Einverständniserklärung abgegeben?

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"


von ARTiger am 29.07.2010 13:01
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
hallo arttiger wir hatten nie das gemeinsame sorgerecht. Die mutter war mit den Kind überfordert sie hat die zustimmung dafür erteilt nicht ich ich wusste davon garnix

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von janthueringen am 29.07.2010 13:05
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
Jan, derzeit liegt das Sorgerecht bei den Großeltern. Damit müssten sie einem gemeinsamen Sorgerecht mit dir zustimmen. Das tun sie aber nicht. Also müsstest du klagen. Auf alleiniges Sorgerecht. Weil man davon ausgeht, dass ein erzwungenes gemeinsames Sorgerecht mit den Großeltern nicht dem Kindeswohl entspricht (ist übrigens bei Eltern genauso...). Und die Chancen auf das alleinige Sorgerecht für dich gehen nun mal gegen null. Die Gründe wurden schon ausführlich diskutiert.



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"Viele Grüße mikkian"


von mikkian am 29.07.2010 13:21
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
mir steht laut jugendamt und anwalt das gemneinsame Sorgerecht mit den großeltern nicht zu hoffe nur das neue gesetz bringt mehr chancen für mich

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von janthueringen am 29.07.2010 13:29
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
Hallo janthüringen,

meine Frage bezog sich mehr auf die Umstände, die zur Verweigerung durch die Mutter führten.
Wie war dein Verhältnis zur Mutter eures Kindes und wie das zum Kind?
Ich habe gelesen, dass dir lediglich ein Umgang auf 5-Stundenbasis wöchentlich eingeräumt wurde. Durch wen und mit welcher Begründung?


@all,

ich möchte an dieser Stelle und ohne detaillierte Kenntnis der Vorgeschichte um @janthüringen wissen, ob es Parallelen zum Fall Görgülü gibt und wo die Unterschiede liegen.

Liebe Grüße



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von ARTiger am 29.07.2010 13:49
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
@ Tiger:

quote:
umgang immernoch einmal die woche von 7.30 uhr bis 17.uhr

Aus Jans anderem Thread und so hat er es auch im März berichtet.

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"Viele Grüße mikkian"


von mikkian am 29.07.2010 14:26
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
Görgülü: Freigabe zur Adoption durch die Kindsmutter.
Hier: Übertragung des Sorgerechtes durch die Kindsmutter (oder Gericht?).
Das sind bei Minderjährigen juristisch betrachtet Welten!

Görgülü: Ausschluss des Umgangsrechtes durch das Gericht.
Hier: Langsamer Aufbau des Umgangs (immerhin ist jan von 1h auf 5h und jetzt schon bei 10h gelandet nach seiner Aussage)

Görgülü: Zunächst Umgangs- und später auch Sorgerecht in erster Instanz bekommen, publik wurde der Fall durch die ständig gegensätzlichen Urteile
Hier: Keine Grundlage, um vor Gericht zu ziehen

Görgülü: Es gab keine Zweifel, dass er in der Lage war, für sein Kind zu sorgen
Hier: Der Nachweis steht noch aus. Wie schon anderweitig gesagt, macht Jan nicht den Eindruck, in seinem Leben schon besonders viel auf die Reihe gekriegt zu haben...


von quiddje am 29.07.2010 14:31
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>frage zum §1630 Abs.3 BGB
Jan, geh' mal lieber zu pappa.com.
Da bekommst du vielleicht irgendwelche Argumente WARUM denn bloss du das Sorgerecht haben willst.


von quiddje am 29.07.2010 16:36
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