Ebay-Betrug-Anzeige-Hilfe!!

5. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kirsche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Betrug-Anzeige-Hilfe!!

Ich bin seit einiger Zeit von meinem Ex-Verlobten getrennt. Er ist kriminell u. saß auch schon einige Zeit im Knast. Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat!
Naja, mein Problem ist jetzt, daß er anscheinend sich auf meinen u. seinen Namen (unterschiedlich) bei ebay angemeldet hat u. dort Scheiße gebaut hat. Er hat sich Geld überweisen lassen, aber nie die Ware verschickt (weil es die wahrscheinlich garnicht gab)! Ich habe jetzt auf jeden Fall eine Anzeige wegen Betruges in mehreren Fällen bekommen. Soll jetzt diese Woche zur Kripo. Das Geld hat er nämlich auf mein Konto überweisen lassen (er ist ein paar Mal bei mir in die Wohnung eingedrungen u. seitdem ist mein Portmonee weg, hat er wahrscheinlich mitgenommen, habe allerdings dies nicht bei meiner Bank gemeldet o.ä.). So, nun meine Frage, was blüht mir jetzt bzw. ich kann ihm das ja nicht nachweisen oder würden sich die Ermittler die Mühe machen u. die Videos der Bank durchforsten um zu schauen, ob er das Geld abgehoben hat oder ich!?? Wahrscheinlich eher nicht, oder?? Er ist 26, ich bin 19, was blüht mir jetzt? Denn ihm kann man ja wahrscheinlich nichts nachweisen, oder??

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Mit 19 kannst Du noch unters Jugendrecht fallen, deswegen wird es nicht sooooo schlimm werden. Kommt auf die Schadenssumme an, und darauf, ob Du vorbestraft, bzw. vorbelastet bist. Evtl. Jugendarrest.

Arbeite mit der Polizei zusammen, und sag gegen den Typen aus. Das bringt Pluspunkte !



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Soll jetzt diese Woche zur Kripo. Das Geld >hat er nämlich auf mein Konto überweisen >lassen (er ist ein paar Mal bei mir in die >Wohnung eingedrungen u. seitdem ist mein >Portmonee weg, hat er wahrscheinlich >itgenommen, habe allerdings dies nicht bei >meiner Bank gemeldet o.ä.).

@Bob
>Arbeite mit der Polizei zusammen, und sag >gegen den Typen aus. Das bringt Pluspunkte

Kirsche muß wohl sehr viel Überzeugungskraft aufbringen dafür, schließlich war offensicht ihre Bankkarte plus Geheimzahl weg, was sie nicht gemeldet hat.
Auszahlung per Kontovollmacht/Unterschrift ist ja wohl auszuschließen.

mfg

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

@Belle

Ja klar, es kann hier nur noch um "Schadensbegrenzung" gehen

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Kirsche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinen Sie das - es kann nur noch um Schadensbegrenzung gehen?? Wenn ich gegen ihn aussage, macht er Ärger in der Firma meiner Eltern. Ich bin weder vorbestraft noch sonst irgendwas.

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#5
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...ich denke mit Schadensbegrenzung ist gemeint "die Flucht nach vorne", aussagen wie es war.
Hierbei muß ein möglicher eigener Tatbeitrag, ob nun wie hier fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich, nicht besonders hervorgehoben werden.
Man muß sich nicht selbst belasten.
Andererseits kommt man der Glaubwürdigkeit wegen nicht um die Schilderung eigenen Verhaltens herum.
Dieses muß und wird vom Richter bei der Strafzumessung gewürdigt.

Du schreibst, wenn Du gegen ihn aussagst macht er Ärger.
Machts Du keine Aussage, läßt möglicherweise sogar seinen Namen raus, wird man die augenblickliche Beweislage nehmen, sprich -Du atmest die Sache allein ein-. Ist das kein Ärger?

Zumal Du die zivilrechtliche Seite der Betrogenen berücksichtigen solltest.
Ich denke, Du solltest mit Deinen Eltern und/oder einem RA sprechen, vor dem Vernehmungstermin. Den Termin telefonisch eventuell absagen, nicht vergessen.

Wäge ab, wer den "Ärger" verursacht hat und handele danach.

mfg

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

...ich denke mit Schadensbegrenzung ist gemeint "die Flucht nach vorne", aussagen wie es war.

Exact :)

Auch im Übrigen schliesse ich mich belle an.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Kirsche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was droht mir denn, wenn ich alles auf mich nehme??? Jugendarrest, Geldstrafe??

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#8
 Von 
Sheriff
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Bob - kannst du mir mal deine Email Adresse senden? Hab da mal ne Frage an Dich - bitte unter shotman@freenet.de - Großen Dank & work safe!

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

@kirsche

Wiso willst Du alles auf dich nehmen, wenn Du es nicht warst???

Was rauskommt kann man so nicht sagen, kommt darauf an, wie das Gericht Deine Tatbeteiligung wertet, auf die Schadenssumme, strafrechtliche Vorbelastungen, Verhalten nach der Tat (Geständnis - Reue), halt auf die Gesamtumstände.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

@sheriff

schon passiert :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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