Umlegen von Renovierungskosten

30. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
mkollberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlegen von Renovierungskosten

Hallo zusammen,

Unser Vermieter will ausgeführte Renovierungskosten auf die Miete umlegen, was im Prinzip rechtens ist, allerdings…

Wir bewohnen eine 65 qm Wohnung, die für ihre Lage eine günstige Miete hat. Was unter anderem auch daran liegt, dass die Wohnung keine Heizung hat. Somit heizen wir, für teuer Geld, mit Stromkonvektoren. Man sollte noch erwähnen, dass die ganze Wohnung nur ein Stromkreis hatte. Mehr als 2 Konvektoren ließen sich nicht betreiben, dann sprang die Sicherung raus. Hinzu kam, dass bis Frühjahr dieses Jahres die Fenster im Gästezimmer, Schlafzimmer und Küche alt waren. D.h. sie hatten Einfachverglasung und der sehr alte Holzrahmen war verzogen und somit schloss das Fenster nicht richtig und es zog ständig rein. Weiter ist noch zu sagen, dass bei sehr kalten Aussentemperaturen die Fenster natürlich innen beschlugen, was zu einem leichten Schimmelbefall an den Holzrahmen führte.

Unser Vermieter war nun so nett und lies die Whg komplett neu mit Stromleitungen ausstatten und tauschte die 3 Fenster aus. Eingebaut wurden, nach seinen Worten, hochwertige „Thermopen“- fenster die über Standart sind. Frage: Was für Fenster sind heute Standart und müssen Mieter tatsächlich Leistungen, die „Überstandart“ sind tragen? Und: Ist es nicht notwendig, wenn die Wohnung keine Heizung hat zumindest für anständig schließende und dichte Fenster zu sorgen?

Weiter…

Unser Vermieter hat sehr viel Respekt vor Gas. Da unser Warmwasser über eine Gastherme erzeugt wird ließ er mit all den anderen Arbeiten (Fenster und Strom) die Gastherme einmal gründlich warten. Als er vor 3 Wochen nun auch noch das Badezimmer neu flieste, was in seiner Eigenregie geschah, „entflammte“ sein Respekt aus Neue und meinte die Gastherme erneut warten und reinigen zu lassen, da sie durch seine Arbeiten soviel Dreck abbekommen hatte. Er sagte diese Kosten würde er noch tragen. Heute meinte er die 150 Euro würden auf die Jahresendabrechnung gelegt werden, weil die Watung solcher Geräte auf den Mieter Kosten gehen würden. Stimmt, aber diese Wartung war NICHT in unserem Sinne, die nächste hätte erst im kommenden Frühjahr erfolgen müssen und diese war wenn nur nötig weil unser Vermieter die Therme bei seinen Arbeiten nicht abgedeckt hat. Frage: Kann er diese Kosten tatsächlich umlegen? Und wie sieht es mit den Kosten der „Badrenovierung“ aus? Sicher das Material kann umgelegt werden, aber seine Arbeitsstunden? Hotelkosten (auch für seine Frau?)? Anfahrtskosten? Im Gegenzug, hatten wir eine Woche lang den Dreck, da er allein nicht so geschwind arbeitete, wie ein Fliesenleger! Wir haben den „Bauschutt“ entsorgt und die ganzen Feinarbeiten, wie Decke streichen, Sockelstreichen, Waschbeckenmontage und natürlich Endreinigung (die ganze Wohnung war verdreckt!) erledigt. Hinzu kommt, dass wir die Dusche 4 Tage nur eingeschränkt nutzen konnten.
Wir haben das Gefühl, dass spätestens nächstes Jahr eine Mieterhöhung kommen wird. Sie wird mit der „Umlage der Renovierungskosten in Höhe von 11%“ begründet werden.
Was kann der Vermieter nun wirklich alles umlegen? Sind das wirklich 11 %? Wie lange im Voraus muss er diese Mieterhöhung ankündigen? Können wir unsere Kosten dagegen aufrechnen?
So viele Fragen, aber ich hoffe es kann mir jemand eine Antwort darauf geben.

Gruß

Markus Kollberg


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