GmbH Gründung während einer Insolvenz
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem.
Befinde mich in einer Privatinsolvenz und möchte gern eine GmbH mit gründen. (Kapital wird gestellt – daher bitte nicht solche Antworten wie “woher kommt dann das Geld“ usw.)
Meines Wissens nach bin ich innerhalb einer Insolvenz nur bedingt geschäftsfähig, da ich jedoch gleichzeitig Gesellschafter (50%) und Geschäftsführer werden soll, frage ich mich welche Möglichkeiten dort bestehen.
Darf ich überhaupt GF werden?
Bis zu welche Beträge darf ich allein entscheiden?
Was ist mit den Anteilen?
Derzeit unterliege ich dem Pfändungsschutz, gilt dies dann auch für die Anteile an der GmbH?`
Habe aus der Zeit vor der Insolvent noch ein Auto (Leasing) diesen durfte ich auch behalten. Solange ich die Raten nicht direkt bezahle (gebe das Geld monatlich jemanden der dann bezahlt). Daher weis ich dass, solange ich mich an die Regeln halte, auch keinerlei Probleme gemacht werden.
Wenn ich GF werden darf, wird mein Lohn weiterhin gepfändet, klar, wird dies dann auch mit der jährlichen Ausschüttung passieren, oder muß ich von Anfang an die Anteile abtreten?
Vielen Dank schon mal.
von tomsen815 am 04.10.2007 13:17
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>GmbH Gründung während einer Insolvenz
Naja meiner Meinung nach musst du ja um Anteile einzahlen zu können. Diese erstmal besitzen.
Nun sagen wir mal ein Freund gibt dir das Geld, das befindet sich dann für einen gewissen Zeitraum in deinem Besitz. Daher müsstest du es in diesem Zeitraum zur Tilgung deiner Schuld nutzen. Tust das nicht sondern kaufst dich in ein Unternehmen ein dürfstest du das nach meiner Ansicht nicht.
Fairerweise solltest du auch an die Firma denken in der du dich einkaufst. Denn ein Negtiver Geschäftsführer und Gesellschafter reist z. B. den Bonitätsindex bei Creditreform schon ziemlich weit runter. Und da kann es sein, dass eure Firma schlicht von Anfangan keine Chance auf den Markt hat. Weil jeder eurer Lieferanten in Vorkasse gehen will. Oder Ihr keinen Kredit bekommt. Sowie Fahrzeuge Leasen könnt.
Also es wäre nicht Sinnvoll dich als Geschäftsführender Gesellschafter zu nehmen.
Alternativ könnte man überlegen dich als Leitenden Angestellten mit Prokura zu nehmen. Da wäre allen geholfen.
Die GmbH hätte eine gute Bonität, du hättest einen Job und verdientest Geld mit dem du deine Schuld einwenig begleichen kannst.
von SilentDeath am 20.11.2007 12:18
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