AGB+Eula bei Softwareupdates

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB+Eula bei Softwareupdates

Hallo,
ich hab mal eine allgemeine Frage:

Bei den AGBs ist es ja so dass man vor Vertragsschluss davon Kenntnis haben muss, damit die AGB Bestandteil des Vertrags wird.

Wie sieht das bei Software(-updates) aus?

Folgendes Szenario:

Herr Muster kauft sich ein Computerspiel im örtlichen Shop. Die AGB liegt dem Spiel bei uns ist erst nach dem Kauf einzusehen (in der Verpackung irgendwo in der Anleitung "versteckt"). D.h. sie ist kein Bestandteil des Vertrag geworden.

Nach einigen Wochen gibt es ein Online-Update des Programms. Die Software gibt an dass es ein Update gibt und lädt dieses aus dem Internet runter. Danach wird das Update installiert und das Programm startet sich neu. Erst jetzt taucht je ein AGB und Eula-Fenster auf welches bestätigt werden muss um die Software weiterhin zu benutzen.

Was sagen die deutschen Gesetze bei Softwareupdates dazu? Müsste nicht die AGB _VOR_ dem Download und der Installation des Updates "abgenickt" werden?

Kann man solche Software jetzt einfach weiter benutzen weil die Gestaltung der AGB- und Eula-Zustimmung nach deutschen Recht nicht einwandfrei ist?

Gruß
Alex


P.S. Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum...

-- Editiert von alex0801 am 25.06.2007 11:28:04

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Solche EULA sind unwirksam. Auch die Tatsache, daß man ihnen zustimmen muß, um die bereits erworbene und bereits im Besitz befindliche Software nutzen zu können, macht diese nicht nachträglich wirksam (d.h. die Zustimmung des Users, die auf diese Weise erzwungen wird, kann nicht fingiert werden).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, bei "normalen" Eulas die vor der Installation "abgenickt" werden wollen weiß ich das. Aber wie ist das mit Software-Updates?

Bei runtergeladener Software scheinen Eulas sehr wohl zu gelten. Hab das jetzt schon von mehreren Stellen gehört und auch bei Wikipedia gefunden:

Zitat: "Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend." -> http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Erklärt wird hier aber quasi eine eigenständige Software die man per Download "erworben" hat.

Bei Updates betrifft das aber das Produkt für das man im Laden Geld bezahlt hat und einen Datenträger dafür bekommen hat.

Um konkreter zu werden:

Es geht mir um das Spiel "World of Warcraft".
Für alle die nicht wissen worum's geht: Es is ein Onlinespiel das man ausschließlich online auf den Servern des Herstellers spielen kann. Dsfür muss man eine monatiche Gebühr entrichten.

Man kauft das Spiel im Laden, geht heim und installiert es. Da ist die Sache mit der AGB und Eula ja schon gegessen.

So, und alle X Wochen kommt ein Update raus das _neue Funktionen_ bietet und Fehler im Spiel behebt. Das Update läuft wie folgt ab:

Man startet das Spiel, das Spiel meldet dass es ein neues Update gibt und lädt dieses aus dem Internet. Danach wird es installiert. Erst nach der Installation und nach dem erneuten starten des Spiels kommt die Abfrage nach Bestätigung der AGB und Eula. Der Hersteller des Spiels ändert von zeit zu Zeit die Richtlinien und Bedingungen für das Spielen auf seinen Servern und zwingt den Spieler so dazu sich quasi an die neuen Regeln zu halten.

Lehnt man die neuen regeln ab kann man das Spiel in die Tonne werfen:
Nur mit dem Update lässt es sich weiterhin spielen. Einen Offline-Modus gibt es nicht. Und mit der alten Version kann man nicht spielen. Ohne Update, kein weiteres Spielen.

Es macht ja schon Sinn so eine AGB Änderung mit einem Update anzukündigen. Aber nach meinem Rechtsverständnis müsste diese Abfrage VOR der Installation des Updates erscheinen. Und nicht erst danach wenn man weider spielen will.

Im übrigen ist das nicht nur bei World-of-Warcraft so der Fall. Etliche andere Onlinespiele machen das genau so.

Vielleicht ist der Fall jetzt etwas konkreter geschildert. Die Aussage "Solche EULA sind unwirksam" fand ich jetzt etwas zu pauschal für solche einen, wie ich finde, komplexen Fall.

Gruß
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Erst nach der Installation und nach dem erneuten starten des Spiels kommt die Abfrage nach Bestätigung der AGB und Eula.

Dann sind solche EULA unwirksam.

Die Aussage Solche EULA sind unwirksam fand ich jetzt etwas zu pauschal für solche einen, wie ich finde, komplexen Fall.

Nein, das gilt immer, wenn der K nicht vor dem Vertragsschluß (!) die Lizenzbedingungen einsehen konnte.
Später nachgeschobene Updates können das auch nicht umgehen.

Wenn der Anbieter es so machen würde, daß er *erst* ein Zustimmen zu dem EULA verlangt, bevor das Update eingespielt wird, könnte der Fall anders liegen, das müßte man dann prüfen.
(Jedenfalls wäre es wohl unzulässig, das Angebot eines vertraglich implizit geschuldeten Sicherheitsupdates oder einer Mängelbeseitigung an die Zustimmung zu irgendwelchen obskuren Bedingungen zu knüpfen.)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen