GMX-Abzocke mit Online-Vertrag?

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
JoshNRW
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
GMX-Abzocke mit Online-Vertrag?

Die Firma GMX hat 17,88€ von meinem Konto abgebucht. Hatte da vor 5 Jahren mal eine Email-Adresse die ich aber seit 5 Jahren nicht nutze. Angeblich habe ich dort 2002 einen Online-Vertrag über eine Mail-Domain abgeschlossen von dem ich aber nichts weiß. Letzets Jahr wurde dieser Betrag zum ersten Mal abgeucht, da hab ich angerufen und schriftlich alle vertraglichen Beziehungen gekündigt und die Abbuchung akzeptiert. Dieses Jahr habe ich die Bank angewiesen ein Rückbuchung vorzunehmen, da ich nicht einsehe, warum ich eine Leistung bezahlen soll die ich weder bestellt, noch genutzt habe. Prompt kam Mahnung mit Androhung Inkasso...

Bekam auf Nachfragen und Bitte um Nachweis eines Vertragsverhältnis alle möglichen persönlichen Daten von mir (Adresse, Kontoverbindung, Geburtsdatum usw) mit folgendem Hinweis: "O. g. Daten wurden bei Bestellauslösung angegeben.
Eine Kopie des Vertrages können wir Ihnen leider nicht zukommen lassen,
da es sich hier um einen Onlinevertrag handelt, welcher rechtlich ohne
Unterschrift gültig ist."

Ist das so? Also meine persönlichen Daten haben viele, müssen die mir nicht nachweisen können wie ein Vertrag zustande gekommen ist? Ich zahle das gerne, wenn ich da wirklich einen Vertrag abgeschlossen habe, aber ich weiß da beim besten Willen nichts von.

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JoshNRW
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei der ersten Abbuchung habe ich es nicht geahnt; ich war einfach nur zu willenlos, ob des geringen Betrages, um deswegen diesen Aufwand zu betreiben (geht wahrscheinlich vielen "Internet-Opfern" so, die zu schnell unbestellte Leistungen bezahlen). Als ich dann aber zur Sicherheit dieses nichtbestehende Vertragsverhältnis gekündigt habe und dieses Jahr trotz dessen, wieder Geld abgebucht wurde, war ich mir sicher, dass es sich um eine Abzocke handelt, deren Gut die Unsicherheit der User ist. Noch mal bezahle ich nicht, ohne bestellt zu haben. Daher die Frage nach dem erforderlichen Nachweis. Wenn ich da tatsächlich eine Leistung angefordert habe bezahle ich gerne. Aber diesmal möchte ich gerne wissen, welchen Nachweis ich verlangen darf, bevor ich zahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und alles rechnen als ob nichts wäre

Offenbar wurde ja nicht das Geld für die zurückliegenden Jahre eingefordert, sondern nur 'plötzlich' aus dem noch immer laufenden Vertrag die Gebühren für das laufende Jahr.
Das ist grundsätzlich nicht unzulässig. Eine Regelung, nach der ein Vertrag erlischt, wenn eine Seite 5 Jahre lang keine Forderungen stellt, gibt es nicht. Lediglich ältere Forderungen können verjährt sein, das ist aber etwas anderes.

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