Hallo,
wollte mal fragen, ob jemand weiß, ob folgender Passus in Mietvertrag Rechtens ist: "Der Vermieter ist berechtigt, soch wegen fälliger Ansprüche (Mietrückstand ...) bereits während der Dauer des Mietverhältnisses aus der Kaution zu befriedigen. In diesem Falle sind die Mieter verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursrpünglichen Betrag zu erhöhen."
Bisher wurden wir (4er wG)nicht aufgefordert das Konto wieder auszugleichen, wohl ist es aber den Vermietern zuzutrauen, dass sie sich schon von dem Kautionskonto bedient haben.
Vielen Dank für etwaige Antworten
Bouba
Verwendungszweck Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Also Ihr steht mit Mietzahlungen in der Kreide ?
Was solls... ich mein, ob Ihr das Kautionskonto auffüllen müßt, oder die Miete nachzahlen, wo ist da der Unterschied ???
P.
Es war kein Mietrückstand, sondern eine vom Vermieter nicht akzeptierte Mietminderung, sowie ein Schaden am Teppichboden. Nachdem wir eigentlich schon die Wohnung gekündigt hatten, haben wir uns später wieder dazu entschlossen doch in der Wohnung zu bleiben und dann einen neuen Mietvertrag mit besagter Klausel unterschreiben müssen (wegen schwieriger Wohnungsmarktsitaution in Freiburg blieb uns leider nichts anderes übrig). Die Frage ist also, kann sich der Vermieter aus der Kaution wähend des Mietverhältnisses befriedigen, z.B. weil er die von uns vorgenommene Mietminderung nicht akzeptiert?
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