Verwendungszweck Kaution

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bouba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendungszweck Kaution

Hallo,

wollte mal fragen, ob jemand weiß, ob folgender Passus in Mietvertrag Rechtens ist: "Der Vermieter ist berechtigt, soch wegen fälliger Ansprüche (Mietrückstand ...) bereits während der Dauer des Mietverhältnisses aus der Kaution zu befriedigen. In diesem Falle sind die Mieter verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursrpünglichen Betrag zu erhöhen."
Bisher wurden wir (4er wG)nicht aufgefordert das Konto wieder auszugleichen, wohl ist es aber den Vermietern zuzutrauen, dass sie sich schon von dem Kautionskonto bedient haben.

Vielen Dank für etwaige Antworten
Bouba

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Also Ihr steht mit Mietzahlungen in der Kreide ?

Was solls... ich mein, ob Ihr das Kautionskonto auffüllen müßt, oder die Miete nachzahlen, wo ist da der Unterschied ???

P.

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#2
 Von 
Bouba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war kein Mietrückstand, sondern eine vom Vermieter nicht akzeptierte Mietminderung, sowie ein Schaden am Teppichboden. Nachdem wir eigentlich schon die Wohnung gekündigt hatten, haben wir uns später wieder dazu entschlossen doch in der Wohnung zu bleiben und dann einen neuen Mietvertrag mit besagter Klausel unterschreiben müssen (wegen schwieriger Wohnungsmarktsitaution in Freiburg blieb uns leider nichts anderes übrig). Die Frage ist also, kann sich der Vermieter aus der Kaution wähend des Mietverhältnisses befriedigen, z.B. weil er die von uns vorgenommene Mietminderung nicht akzeptiert?

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#3
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

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