Hallo,
ich betreibe eine private, nichtkommerzielle Internetseite, die den soziokulturellen Geschichten meiner Heimatstadt nachspürt.
Im Logo der Seite ist eine Karikatur des Gelsenkirchener Stadtwappens aus dem Jahre 1984 zu sehen. Dieses als Karikatur bzw. Persiflage des offiziellen Wappens erkennbare "Wappen" soll ich nun nicht mehr auf der Internetseite zeigen dürfen.
Die Stadt hat es mir mit Hinweis auf die Stadtsatzung und das Namensrecht § 12 BGB
verboten.
Meine Frage:
1) Besitzt die Karikatur eine eigene Schöpfungshöhe und kann mir deshalb die Benutzung nicht verboten werden?
2) Das Wappen der Stadt Gelsenkirchen ist aus dem Jahre 1877, existiert da überhaupt ein Rechtsanspruch der Stadt auf ein Verbot?
Zum besseren Verständnis zu sehen sind die verschiedenen Wappen hier:
http://gelsenkirchener-geschichten.de/viewtopic.php?t=1074
Das offizielle Stadtwappen ist auf der Seite 2 zu sehen.
Ich bin gespannt auf eure Meinung.
Herzlichen Gruß
Geschichten
Wappenkarikatur und Verbot diese zu zeigen
22. März 2007
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Frage vom 22. März 2007 | 08:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wappenkarikatur und Verbot diese zu zeigen
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#1
Antwort vom 22. März 2007 | 14:11
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
ad 1.
Das ist ohne Ansicht des Einzelfalls nicht zu entscheiden.
ad 2.
Ja. Namensrechte erlöschen nicht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. März 2007 | 04:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, das sind hilfreiche Hinweise. Wenn ich es richtig zusammenfasse ist der Kern das Grundgesetz geschützte Recht auf Kunst- Meinungsfreiheit.
Da die Stadt Gelsenkirchen 1986 schon einmal einen sehr ähnlichen Prozess verlor, frage ich mich allerdings was die Stadt mit diesem Verbotsversuch bezwecken will?
Danke für die Hilfe
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