Wappenkarikatur und Verbot diese zu zeigen

22. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
GEschichten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wappenkarikatur und Verbot diese zu zeigen

Hallo,
ich betreibe eine private, nichtkommerzielle Internetseite, die den soziokulturellen Geschichten meiner Heimatstadt nachspürt.

Im Logo der Seite ist eine Karikatur des Gelsenkirchener Stadtwappens aus dem Jahre 1984 zu sehen. Dieses als Karikatur bzw. Persiflage des offiziellen Wappens erkennbare "Wappen" soll ich nun nicht mehr auf der Internetseite zeigen dürfen.
Die Stadt hat es mir mit Hinweis auf die Stadtsatzung und das Namensrecht § 12 BGB verboten.
Meine Frage:
1) Besitzt die Karikatur eine eigene Schöpfungshöhe und kann mir deshalb die Benutzung nicht verboten werden?
2) Das Wappen der Stadt Gelsenkirchen ist aus dem Jahre 1877, existiert da überhaupt ein Rechtsanspruch der Stadt auf ein Verbot?

Zum besseren Verständnis zu sehen sind die verschiedenen Wappen hier:

http://gelsenkirchener-geschichten.de/viewtopic.php?t=1074

Das offizielle Stadtwappen ist auf der Seite 2 zu sehen.

Ich bin gespannt auf eure Meinung.
Herzlichen Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.

Das ist ohne Ansicht des Einzelfalls nicht zu entscheiden.

ad 2.

Ja. Namensrechte erlöschen nicht.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
GEschichten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das sind hilfreiche Hinweise. Wenn ich es richtig zusammenfasse ist der Kern das Grundgesetz geschützte Recht auf Kunst- Meinungsfreiheit.

Da die Stadt Gelsenkirchen 1986 schon einmal einen sehr ähnlichen Prozess verlor, frage ich mich allerdings was die Stadt mit diesem Verbotsversuch bezwecken will?

Danke für die Hilfe

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