Lebenslanges Wohnrecht - besteht es weiter, auch wenn er derzeit nicht dort wohnt?

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
fleckenstein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht - besteht es weiter, auch wenn er derzeit nicht dort wohnt?

Hallo, wer kann mir weiterhelfen?

Mein Freund hat vor Jahren sein Elternhaus an seinen Sohn überschrieben und für sich und seine Nochehefrau ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Sein Hauptwohnsitz ist derzeit aber nicht der gleiche, wie der, wo sein Elternhaus steht. Erlischt damit sein Wohnrecht im genannten Haus oder besteht es weiter, auch wenn er derzeit nicht dort wohnt?

mfg fleckenstein

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Es gibt keine Pflicht, ein Wohnrecht auszuüben. Das Wohnrecht erlischt auch nicht, wenn es nicht ausgeübt wird.

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#2
 Von 
fleckenstein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage, wo ist das gesetzlich geregelt?

mfg fleckenstein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

So explizit steht das nach meiner Kenntnis nirgendwo. Ich bin mir aber dennoch sehr sicher, dass meiner erste Antwort korrekt ist.

Schon von der Wortwahl her handelt es sich um ein Wohnrecht und nicht um eine Wohnpflicht. Das steht im Grundbuch und kann nur mit Zustimung des Wohnrechtinhabers gelöscht werden.

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#4
 Von 
fleckenstein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, habe noch eine Frage. Wie würde es aussehen, wenn die Nochehefrau Hartz IV beantragen würde. Spielt es dann eine Rolle, dass sie "mietfrei" wohnt bzw. einen geldwerten Vorteil aus diesem lebenslangen Wohnrecht hat?


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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn sie mietfrei wohnt, dann erhält sie natürlich auch keine Mietzahlungen über das ALG II.

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#6
 Von 
isa88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh

gibt es absolut keine möglichkeiten eine person die lebenslanges wohnrecht besitzt loszuwerden? bei uns im haus gibt es wegen der frau meines verstorbenen opas nur streit.den verpflichtungen denen sie nachkommen müsste, kommt sie nicht nach, obwohl in der notariellen urkunde steht, dass sie sich um ihren teil des hauses kümern muss. zudem hat mein großvater festgelegt das sie innerhalb einen halben jahres ausziehen muss wenn sie mit einem anderen mann eine beziehung eingeht und mit diesem zusammenleben will. das problem ist nur dass sie nicht (richtig) zu ihm zieht. sie ist 4 wochen bei ihm, eine woche hier, wieder 4 wochen bei ihm..usw.... kann man sie nicht deswegen irgendwie loswerden?
und rüfschädigung eines geschäftes ist sicherlich auch kein grund sie loszuwerden, oder?...

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ihr vertraglichen Verpflichtungen muss die Frau Deines Opas einhalten. Andernfalls gibt es schon Möglichkeiten, auch das Wohnrecht zu löschen.

Für so etwas sollte man dann aber einen Anwalt einschalten.

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#8
 Von 
isa88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh
danke für die schnelle antwort!

mal sehen was sich da machen lässt

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