Steuererklärung für Kleinunternehmer: Welche Formulare?

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
dietita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuererklärung für Kleinunternehmer: Welche Formulare?

Hallo zusammen!
Mein Mann und ich sind beide voll berufstätig. Seit Oktober 2006 hat mein Mann zusätzlich ein Gewerbe angemeldet. Da die Umsätze nicht der Rede wert sind, gilt für ihn die Kleinunternehmer-Regelung (ist beim Finanzamt auch so gemeldet). Nun meine Frage...ich gebe natürlich wie jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung ab. Welche weiteren Anlagen muss er als Kleinunternehmer noch abgeben? EÜR und GSE oder nur GSE oder was? Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar:-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Der Einkommensteuererklärung sind sowohl die Anlage GSE als auch die Anlage E-Ü-R beizufügen. Bitte auch daran denken, eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Das ist trotz Kleinunternehmerstatus zu machen. Dafür gibt es eigene Kästchen auf der 1. Seite.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dietita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Hmpf, ganz schön viel. Vielen Dank für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

quote:
Bitte auch daran denken, eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben


Mit Verlaub, das ist Unsinn und füllt bei beratenen Steuerbürgern nur die Kasse des Steuerberaters.

Es wird in Deutschland kein einziges Finanzamt beanstanden, wenn man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung abgibt. Richtig ist, dass für den Kleinunternehmer die Seite 1 der Umsatzsteuerjahreserklärung gesetzl. gesehen auszufüllen ist.

Der Unterschied besteht jedoch zwischen Gesetz und Praxis.

Weiterhin wird es bei Kleinunternehmern auch nicht beanstandet, dass statt der Anlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung (Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben) eingereicht wird.

-- Editiert von oerdiz1 am 18.02.2007 18:40:45

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dietita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Also Anlage GSE geht klar. EÜR muss ich doch nur abgeben, wenn ich über 17500 Euro komme oder nicht? Steht zumindest im Formular drin. Bei der Umsatzsteuerklärung muss ich nur die 1. Seite ausfüllen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Die Anlage E-Ü-R nur, wenn die Einnahmen oder Ausgaben mehr als 17.500 betragen, korrekt!

Umsatzsteuer, 1. Seite Zeile 24 und 25. Ich gehe auch davon aus, dass das FA das Formular haben möchte. Zumindest, wenn im Vorjahr eine USt eingereicht wurde, werden die bestimmt eine haben wollen. Aber da kann man es ja drauf ankommen lassen.

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

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