Altenheimzimmer=Wohnung?

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)
Altenheimzimmer=Wohnung?

Hallöchen an alle, die hier lesen,

ich habe mal eine Frage. Klar, sonst würde ich ja nicht fragen... ;)

Sind Zimmer in Alten(wohn)heimen Wohnungen im Sinne der Landesbauordnungen?

Hintergrund: Müssen auch in diesen Zimmern Rauchwarnmelder installiert werden, wie sie dem gesetzestext zufolge (nur) für Wohnungen nach einigen Landesbauordnungen verlangt werden? (Unabhängig jetzt mal von der Frage, ob für das Alten(wohn)heim ein Brandschutzkonzept vorliegt.

Altenheime sind ja Sonderbauten, an die gesondere Anforderungen gestellt werden können. Gibt es da Richtlinien oder Din-s?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anjoli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo!

Altenheime sind Sonderbauten.
Für Sonderbauten muss ein Bandschutzkonzept vorliegen.

Soweit ich weiss, sind in Altenheimen und Pflegeheimen Brandschutzmelder zu installieren. Dies ergibt sich aus den Brandschutzkonzepten und den Nebenbestimmungen der Feuerwehr zur Baugenehmigung bei diesen Gebäuden.

Wie das jetzt bei Heimen aussieht, die schon seit Jahrzehnten existiern, weiss ich leider nicht.

Welches Bundesland ist es denn?

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#2
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo anjoli,

danke erstmal für deine Antwort. Bei dem Land handelt es sich um M-V.

Die Sache mit den Sonderbauten, insbesondere, dass auch hinsichtlich Brandschutz an diese gesonderte Anforderungen gestellt werden können und daher meist ein Brandschutzkonzept existiert, kenne ich natürlich. Ich frage deshalb, weil bei uns explizit für Wohnungen eine Pflicht zum Einbau bzw. zur Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern eingeführt wurde und die Frage aufkam, ob diese Wohnungen unabhängig vom Brandschutzkonzept diese Dinger installiert haben müssen?!

Habe aber nunmehr im Kommentar zur Bayrischen BauO dazu gefunden, dass es sich bei den Altenheimplätzen aufgrund der Gemeinschaftsunterkünfte (Essensraum statt Küche usw) eher nicht um Wohnungen handelt. Diese seien eher bei Altenwohnheimen oder beim betreuten Wohnen anzunehmen, wo lediglich eine Art Aufsicht besteht, die Bewohner ansonsten aber wie in einer eigenen WOhnung leben.

Schönen Tag! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@ks-schnecke

wenn sich die Fragestellung auf Mecklenburg-Vorpommern bezieht, kann die Bayerische Bauordnung keinen Hinweis geben. Hier ist in die Landesbauordnung von M-V zu sehen.

Die komplette Landesbauordnung steht z. B. auf der Seite

http://www.mv-regierung.de/laris/index_volltext.htm

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 48 Absatz 4 besagt:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.

Die komplette Landesbauordnung steht z. B. auf der Seite

http://www.mv-regierung.de/laris/index_volltext.htm

Klar ist, dass Heime als Sonderbauten anzusehen sind. Ob auch in den Zimmern Rauchmelder sein müssen, kann ich bei der ersten Durchsicht weder noch erkennen.

Ich könnte mir vorstellen, dass man über die Feuerwehr einfacher an eine verbindliche Aufklärung kommt, denn die sollte dies eigentlich wissen.

Lernender

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