Schutt, Waetke Unterlassungsklage P2P Aufforderung Abschlusserklärung. HILFE!!!

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
DerBenzel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutt, Waetke Unterlassungsklage P2P Aufforderung Abschlusserklärung. HILFE!!!

Hallo ich habe vor ca. 2 Monaten ein Schreiben der Rechtsanwälte Schutt, Waetke bekommen.
Dieses Schreiben beinhaltete eine einstweilige Verfügung in der stand, das ich um Juni 2006 ein Programm der Firma IT Service Holz runter geladen haben soll.
Bei sofortiger Zahlung von 350,- und Unterschrift unter der einstweilige Verfügung sei das ganze erledigt.
Nach einiger Recherche im Internet habe ich diese Zahlung dann getätigt.
Ich dachte damit sei das ganze Erledigt.
Jedoch bekam ich gestern erneut einen Brief von Schutt, Waetke, in dem ich aufgefordert werde eine Abschlusserklärung zu unterschreiben.
Diese bezieht sich auf einen Streitwert von 6000,- und soll mit 459,40 Euro kosten an die Anwaltskanzlei bezahlt werden!!!
Das sollen die Kosten für dieses Schreiben und für die Abschlusserklärung sein!

Ist das Rechtens??? SO eine Summe für ein Schreiben?

Des Weiteren ist mir die Abschlusserlärung alles andere als Vertrauenswürdig. Ich werde die Abschlusserklärung einfach mal eintippen:

1. Herr XXXXX erkennt die Einstweilige Verfügung des Landgericht Hamburg als endgültige und zwischen den Parteien verbindliche Regelung an. Herr XXXXX verzichtet insbesondere auf die Techtsbehelfe gemäß
§ 924 ZPO auf Einlegung eines Widerspruchs
§ 926 ZPO auf das Recht, die Anordnung der Klagebehebung zu beantragen, sowie
§ 927 ZPO auf das Recht, die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zu beantragen, sowie
- Herr XXXXX verzichtet darauf, den Verfügungsanspruch durch nagative Feststellungsklage oder Inzidentfeststellungsklage im Rahmen eines Schadenersatzprozesses anzugreifen und ferner
- Herr XXXXX verzischtet auf die Einrede der Verjährung

2. Herr XXXXX verpflichtet sich gegenüber Herr Thomas Holz zum Ersatz des Schadens, der Ihm durch die im Verfügungstenor bezeichnete Urheberrechtsverletzung entstanden ist und zukünftig entstehen wird.

3. Herr XXXXX verpflichtet sich zur Zahlung der Kosten und Gebühren der Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Röntgenstr. 5, 76133 Karlsruhe für die in Anspruchnahme bezüglich dieser Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung in Höhe deiner 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Streitwert der Hauptsache (EUR 6000,00) nebst Postpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Unterschrift


Mir kommt das ganze etwas komisch vor, vor allem die Punkte 2. und 3., in den ich ja quasi meinen Finanziellen Selbstmord unterschreibe!

Ich hoffe Ihr könnt mir da ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Denn die Frist ist bis zum 22.02.2007 gesetzt! Mal gerade eine Woche!!!
Daher hoffe ich, Ihr könnt mir schnell helfen!

Christian

-----------------
"Wo soll das alles hinführen???"

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derklient
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Schutt und Waetke:
http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/

wenn du ein paar stunden bzw halben tag zeit hast einfach mal anfangen durchzulesen, da gibt es viele infos über die abmahnmafia.

Hättest die Unterlassungs abändern sollen.
besonders das:
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)

...boah, jetzt kommen die mir aber wie Abzocker vor...

JEDEN Schaden, der in Zukunft entsteht???

Das könnte ja heissen: JEDE Kopie, die im Netz gefunden wird, wird Dir in Rechnung gestellt werden können?
Nuja, wenn man sowas unterschreibt, so MEINE PERSÖNLICHE Auffassung, dann kann man gleich beim Arbeitgeber als Gehaltskonto die Nummer von denen angeben...

Warum sollst Du die Kosten für das Schreiben an Dich tragen? Hast Du darum gebeten das Schreiben für Dich aufzusetzen? Ne, oder? Das machst Du doch selbst über Deinen Anwalt wenn man so was machen muss...
Aber das, was man da unterschreiben soll würde ich niemals unterschreiben.

Ich habe übrigens auch eine Abmahnung bekommen. Der Vorwurf ist das ich das Spiel TwoWorlds angeboten haben soll.
Ich bin mir 1000384937579439874897687546749%ig sicher das Spiel weder heruntergeladen, noch angeboten zu haben. Mich interessieren Spiele nicht.

Das einzige, was ich aufgrund der Absicherung meiner Netze (ich mache das auch berufl.) erklärbar erscheinen würde, wäre wenn ein Kollege mein Netz genutzt hat oder wenn es nen Rechner von nem Bekannten ist, den ich kostenlos repariere.
Wenn dann vielleicht etwas im Hintergrund lief, kann man mich nicht verantwortlich machen. Meine Netze sind abgesichert und ich kläre JEDEN darüber auf, dass illegales Filesharing oder illegale Software nicht über meinen Anschluss verwendet werden darf.
Dies mache ich wirklich, da ich als Administrator keine Strafen(oder Straftaten) leissten kann. Welcher Arbeitgeber soll mir dann noch vertrauen? Ich habe Zugang zu ALLEN Daten...

So, nun habe ich 'nen Rechner in Reparatur und gaaaaannnnzzzz vielleicht läuft da irgendein Filesharingprogramm oder gar eine Manipulierte Software von irgendeinem "Überwacher" aus einem unabhängigen Staat, der seine Erfassungsmethode nicht offenlegen will und selbst schon im Visier der Behörden aus dem eigenem Land ist, die dann im Hintergrund heimlich Dateien läd und anbietet um dann später die Daten zu erfassen um die Abmahnmaschinerie in Gang zu setzen... wer weiss... auch denkbar...

Ich weiss jedenfalls, das ICH KEINE illegalen Dateien heruntergeladen, bzw. Angeboten habe.
Weiterhin weiss ich, dass es eine .rar part-Datei ist.
Diese Datei ist, ich habe recherchiert, Kennwortgeschützt.
Also haben die doch mehrere Punkte im Verfahren schlüssig zu beweisen.

War 100%ig ICH es der die Datei angeboten hat?
Können die mit einer PW geschützten Part-Datei überhaupt eine Verbreitung von Raubkopien beweisen? Ich denke da so an die Erlaubte Backup-Kopie, die ich aufgrund von Aufbewahrungssicherheit, Passwortgeschützt im Netz ablege. Das wäre keineswegs verboten, sofern man sich bei der Erstellung der Backupkopie an die gesetzl. Bestimmungen gehalten hat - dies habe ich nicht getan, aber es sind Gedanken, wie es auch möglich wäre.

Ist die Ermittelte IP überhaupt die Korrekte?

WIE sind meine Daten erfaßt worden. Die Aussage: Eine Software der Firma blablabla hat meine Daten sicher erfaßt, sagt für mich nur aus wie z.B.: Der Zeuge X.Y. hat es gesehen, der sagt aber nicht selbst aus, sie müssen mir das halt glauben....
Solange das doch nicht BEWEISsicher ist, kann man auch nicht behaupten das ICH es war.

Mir erscheint dies, aufgrund der unzähligen Forenberichte, schon in den Bereich der Massenabmahnungen einzuorden... Die haben übrigens schon einmal einen Prozess verloren. Da nämlich zig-Fach ein und das selbe Anschreiben herausging, würde es reichen das die Anwaltsgebühren nur einmal durch Erstellung eines Musterschreibens für den Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dieser kann die Kosten dann auf die Abmahnungen, die er dann selbst versenden kann, umlegen. So sind diese Anwaltsgebühren nicht zulässig, so die Richter in einem anderen ähnlichen Fall.

Ich habe jedenfalls die Abmahnung ignoriert, denen aber per Kontaktformular im Netz eine Nachricht hinterlassen das der Vorwurf schlicht und weg falsch ist und ich die Abmahnung um ein Versehen halte und daher ignorieren werde.
Weitere Schreiben hätten rechtliche Gegenschritte wegen Belästigung, Verleumdung oder sonst was zur Folge. Ich werde das Schreiben nicht beachten.

Sollten die eine EV anstreben, wehre ich mich und versuche dann zurück zu schiessen.
Auf meinen Rechnern würden die niemals was finden, denn ich habe keine Raubkopien...
Für mich daheim ist die OpenSource DVD mehr als wie völlig ausreichend...

Was mir im laufe der unzähligen gelesenen Forenbeiträge aufgefallen ist.
Mir persönlich erscheint es schon fast so, dass die Kanzlei sich auf rechtlich dünnerem Eis bewegt als wie die Abgemahnten, sehr häufig auch Kinder, die die Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen.

Fakt ist: Es gibt ein Urheberschutzgesetz. In den meisten Fällen finde ich so etwas auch sehr gut. Ein Programmierer, der viel Zeit und Schweiss (ich spreche aus Erfahrung) in ein Projekt gesteckt hat, soll auch entlohnt werden.

Fakt ist aber auch: Es gehen viel zu viele Abmahnungen heraus. Dadurch ensteht der, meiner Meinung nach, der berechtigte Verdacht , dass es nicht mehr darum geht die Rechte zu schützen, sondern es geht darum eine Einnahmequelle gefunden zu haben, in der man mit minimalen Aufwendungen riesige Gewinne schöpfen kann.

Dann wird Schadenersatz verlangt... hmmm... Muss für ein Schadenersatz nicht auch ein echter Schaden entstanden sein, der nachgewiesen werden muss?

Mein Gedankengang hierzu.
Ich habe mal im Freundeskreis (5 oder 6 Jungs ) bei meinem Neffen (16 Jahre) gefragt ob die illegal Dateien laden.
WOW, 100% der Kinder sagte: JA! und grinsten...
Meine zweite Frage war was.
Vorwiegend Musik (ach, wer hätte es gedacht). Seltener Spiele oder Filme war die einstimmige Aussage...
Dann habe ich gefragt ob die auch die Musik oder Spiele kaufen würden wenn der Download nicht möglich wäre.
4 sagten: Musik ja, Spiele und Filme nein
2 kauften trotzdem Alben, wobei einer wie ich auch, napster nutzt. Spiele und Filme würden diese auch nicht kaufen wenn es die als DL nicht gäbe. Alle spielten auch ihre Spiele übers Netz und die würden die sich auch kaufen. Als Begründung sagten 2 dass es dann wegen der vielen Updates bei Multiplayer Spielen nicht so gut geht...

So das war die Geschichte zu meiner Begründung das kein Schaden entstanden ist.
Wenn alle die Spiele, die sie heruntergeladen haben, eh niemals gekauft hätten, dann ist auch durch das herunterladen kein Schaden entstanden - so meine Gedanken zum vielleicht auch wackeligen Schadensersatz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

die Erlaubte Backup-Kopie, die ich aufgrund von Aufbewahrungssicherheit, Passwortgeschützt im Netz ablege

Selten so einen Blödsinn gelesen. Im P2P-Netz kann man gar nichts 'aufbewahrungssicher' ablegen, weil man nie weiß, ob die Downloader jemals wieder online gehen werden.

Warum sollst Du die Kosten für das Schreiben an Dich tragen?

Bitte nicht wieder die Diskussion. Die Kostenübernahmepflicht via Geschäftsführung ohne Auftrag ist seit Jahrzehnten herrschende Meinung in der Rechtsprechung. Das muß man gerade in einem Rechtsforum nicht wieder alles bei Adam und Eva aufzäumen. Wir haben hier einen schönen 380+-Seiten-Thread zu dem Thema.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.264 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen