Hallo,
ich habe auf meiner Seite ein ganz normales Impressum. Heute bekam ich eine Abmahnung weil ich den Absatz
"Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: "
nicht im Impressum führe.
Ich habe aber Inhaber: Name,Vorname auf der Seite.
Reicht das nicht?
Muss man explizit den Inhaltlich Verantwortlichen nach § 10 Absatz 3 extra aufführen, und ist die Abmahnfähig?
Übrigens muss ich laut der Abmahnung diese Angabe machen weil ich einen Newsletter im Shop anbiete, um somit "Teledienste" anbiete.
Deutschland einig Abmahnland kann ich im Moment nur sagen.
-- Editiert von Major Tom am 03.02.2007 13:58:13
-- Editiert von Major Tom am 03.02.2007 13:58:46
Abmahnung Impressum wegen § 10 Absatz 3 MDStV
3. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2007 | 13:44
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 53x hilfreich)
Abmahnung Impressum wegen § 10 Absatz 3 MDStV
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#1
Antwort vom 3. Februar 2007 | 20:57
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Reicht das nicht?
Nein, §10 III MDStV:
'Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten [...] müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1
und unbeschadet des Absatzes 2 einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen.
'
#2
Antwort vom 4. Februar 2007 | 01:32
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 53x hilfreich)
dann wären ja mind. 5 von 10 Business Seiten abmahnfähig?
Macht den unterschied der Newsletter oder braucht jede Webseite einen nach § 10 Absatz 3 inhaltlich Verantwortlichen?
Und jetzt?
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