Schweizer Arbeitsrecht - Kündigung
Hallo,
angenommen jemand arbeitet in der Schweiz mit unbefristeten Vertrag. Der Verträg enthält keinerlei Probezeit. Kündigungsfrist ist 3 Monate. Der Arbeitnehmer hat keine scherwiegenden Fehler begangen, auch liegen keine dringenden betrieblichen Kündigungsgrunde vor.
DIe Firma möchte dem Arbetinehmer kündigen. Da keine probezeit vereinbart ist, müsste doch ein wichtiger Grund vorliegen um zu kündigen, oder ?
Was geschieht wenn der Arbeitnehmer kündigt ? Muss er die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten ?
Gruss
Alladin
von Alladin am 31.01.2007 11:25
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