Hallo,
vorab zu mir: ich mache seit knapp 10 Jahren Kampfsport (Wing Tjun) und habe somit eine "Ausbildung" in Selbstverteidigung, Nah- und Waffenkampf.
Ich wurde am letzten Wochenende auf dem Weg zu meinem PKW von drei Personen belästigt und angegriffen. Zunächst fragten sie mich nach Zigaretten, als ich verneinte und weiterging nach meinem Handy und Geld. Einer der Drei (scheinbar der Rädeösführer) baute sich vor mir auf und schubste mich nach hinten.
Ich schlug ihn daraufhin nieder, da ich mich massiv bedroht fühlte. Er ging zu Boden und blieb bewusstlos liegen, worauf mich ein anderer aus der Gruppe angegriffen hat. Ich habe ihn dann ebenso ziemlich heftig geschlagen und getreten, der dritte aus der Gruppe ist dann abgehauen.
Anwohner hatten mittlerweile die Polizei gerufen, die dann mit Krankenwagen angefahren kamen. Ich habe ein angebrochenes Handgelenk, der Rädelsführer einen doppelten Kieferbruch, zertrümmertes Nasenbein und eine Augenhöhlenfraktur. Der zweite Typ der mich angriff, hat ein angebrochenes Brustbein und einen Leberriß.
Der Polizist hat mich belehrt das auf mich höchstwahrscheinlich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung zukommen wird, da ich die Angreifer hätte vorwarnen müssen das ich Kampfsportler sei.
Ich habe sowas noch nie gehört, ich wurde von den Typen massivst bedroht und angegriffen, ich habe mich nur gewehrt.
Falls ich wegen schwerer Körperverletzung angezeigt werde, was erwartet mich dann ? Kann ich mich auf Notwehr berufen ?
Strafanzeige wegen zu heftiger Selbstverteidigung ? Angreifer warnen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
da ich die Angreifer hätte vorwarnen müssen das ich Kampfsportler sei
Das höre ich zum ersten Mal. Ich höre aber nicht zum ersten mal, daß Polizisten juristischen Unsinn von sich geben.
Kann ich mich auf Notwehr berufen ?
Nach der vorliegenden Schilderung eindeutig. Die Abwehrmaßnahme war geeignet und nicht übertrieben. Auch als Kampfsportexperte wird man mit 3 Gegnern in der Regel nicht so spielend fertig, daß man besondere Schonung walten lassen muß.
Ich schließe mich an.
Bei 3 Gegnern Übermacht war Ihr verhalten durchaus angemessen.
Trotzdem würde ich empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen. Grade bei Notwehr kann man sich leicht um Kopf und Kragen reden !!
Gruß Justice
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Vorwarnung wäre evtl. Nötig gewesen, wenn die Notwehrlage provuziert worden wäre, aber anscheinend nicht der Fall.
Wäre das ein Gegner gewesen würde ich als jemand, der Jahrelang Taek Won Do gemacht hat und immer noch im Karate aktiv ist, sagen, dass dieses Verhalten übertrieben ist, da gibt es bei weitem mildere Mittel die man anwenden kann.
Allerdings waren es hier 3 Gegner, so dass ich sagen würde, dass da das Mittel erforderlich war, denn auf Experimente muss man sich nicht in einer solchen Situation einlassen.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Die Strafandrohung für gefährliche Körperverletzung (hier käme vielleicht die Variante lebensgefährdende Behandlung in Betracht) ist übrigens Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren, in minder schweren Fällen 3 Monate bis 5 Jahre. Schwere Körperverletzung wäre es erst, wenn das Opfer durch eine Körperverletzung dauerhaft entstellt ist oder wichtige Körperteile nicht mehr benutzen kann, dass fällt dann schon in die Kategorie Verbrechen. Weil die Strafandrohung eben nicht mehr so ganz harmlos ist, würde ich auch dringend zu einem Strafverteidiger raten, auch wenn man den, falls das Verfahren von der Staatsanwaltschaft am Ende eingestellt würde selbst bezahlen muss.
hallo erstmal ...
sry das ich plötzlich so reinplatze aber ich hätt eine änliche frage .....
also ich wurde heute von nem typen angegriffen ( weil mein freund ein paar sticker von ihm haben wollte, ich weiß kling blöd ist aber wahr weiß auch nicht wieso er dann auf mich losgegangen ist ) der schlug mir zuerst auf den hinterkopf wobei ich dann aus notwehr zurück schlug und ihm anscheinend das kiefer gebrochen habe ....
meine frage hierzu wäre ob ich jetzt schuld bin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
wobei wohl jede der Verletzungen auch einzeln schon ausgereicht hätte, diese außer Gefecht zu setzen
Sie dürfen eine Notwehrsituation nicht mit einem Computerspiel verwechseln.
Im richtigen Leben haut man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig zu - das wird dem Angegriffenen auch zugestanden, denn er muß nicht das mildeste mögliche Abwehrmittel wählen.
Insbesondere bei einem Angriff durch drei Gegner muß er sich nicht damit aufhalten, jeden einzelnen 'gesundheitsschonend optimal' zu behandeln, während er gleichzeitig mit Angriffen der übrigen Gegner rechnen muß.
Letztlich ist Ihnen sicher auch bekannt, daß viele Kampfsportmanöver aus Kombinationen bestehen (Gegner zu Boden werfen und gleichzeitig in den Bauch treten; Gegner gleichzeitig mit einer Hand am Kopf und einer Hand am Hals treffen etc.).
So können problemlos zwei Verletzungen mit einer Aktion entstehen.
Auch als Kampfsportler hat man keine Verpflichtung, einen Angreifer erst mal locker auf den Boden abzurollen, bevor man zu stärkeren Mitteln greift, wenn ihm das nicht 'reicht'.
Sehr geehrte(r) Dzeno,
Ihre Sachverhaltsschilderung ist leider zu ungenau und unklar, als dass Aussagen diesbezüglich möglich wären.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
--- editiert vom Admin
Vielleicht gehe ich nur zu oft mit, wenn mein Freund trainiert.
--- editiert vom Admin
Der TE hat sich bei einem Überfall gegen drei Täter erfolgreich gewehrt. Nachdem man nie sagen kann, ob der zweite nicht ein Messer oder eine andere Waffe zieht, während man den ersten "behandelt", würde ich ebenso vorgehen und die schnellste und effektivste Variante wählen, um die Angreifer auszuschalten. Und die ist halt nun mal die, wo ein Angreifer sich nicht nur den Finger verstaucht. Jemanden zu "schonen", kann man vielleicht machen, wenn es eine Eins-zu-Eins-Situation ist, aber sicher nicht bei einem Angriff von mehreren Leuten.
Wenn man unmittelbar angegriffen wird, hat man auch nicht die Zeit, den Angreifern großartig zu erklären, dass man Kampfsport macht (sollte der zweite eigentlich selbst sehen, dass man nicht unbedarft ist...). Daher ist eine Vorwarnung diesbezüglich hier nicht nötig und auch gar nicht möglich gewesen.
--- editiert vom Admin
Der Angriff des 2. begann ja erst, als der erste schon bewußtlos am Boden lag,
Dann frage ich mich allerdings, was eine Warnung 'Ich bin Kampfsportler' gebracht haben sollte, wenn offenbar nicht mal eine Demonstration der Fähigkeiten einen Angriff verhindern konnte.
der 3. hat den TE offenbar gar nicht angegriffen.
Das konnte der Angegriffene nicht voraussehen; man wird ihm hier wohl kaum vorhalten können, er hätte nicht annehmen dürfen, daß der Rest der Gruppe den abgewehrten Angreifern 'zu Hilfe' kommt.
Heffernan79 -
Ich selbst habe den 1.Dan im Judosport und muss Dir sagen,dass Du Deine Gegner hättest besser vorwarnen müssen,es sei denn,einer von ihnen oder auch alle zusammen hätten Dich mit einer Waffe bedroht,Messer,Schlagstock etc.Man sollte sich in solchen Fällen immer zuerst den herausgreifen,der die grösste Klappe hat und diesen kampfunfähig machen,weil danach meist die anderen von ihrem Opfer ablassen.Das ist natürlich von mir so ein Sekundärvorschlag,der nicht immer funktionieren muss.Generell gilt,alles hängt von der jeweiligen Situation ab,die ein Aussenstehender nicht beurteilen kann und man sich als Aussenstehender mit irgendwelchen herbeigezogenen Ratschlägen besser zurückhalten sollte.Es gibt natürlich auch die Möglichkeit,den Gegner psychologisch kampfunfähig zu machen ohne jegliche physische Verteidigung,aber um das zum Erfolg zu bringen,muss man erstens sehr viel Menschenkenntnis besitzen und in der Lage sein,psychologisch die Situation einschätzen zu können und zweitens hängt wiederum alles von der Grundsituation ab.Es gibt Situationen,wo eine psychologische Lahmlegung des Gegners überhaupt nicht angebracht ist und es auch nichts bringt und es nur mit körperlicher Verteidigung geht und es gibt andersherum Situationen,aus denen man besser mit psychologischer Lahmlegung des Gegners wegkommt als mit körperlicher.Das muss jeder selbst für sich einschätzen.
-- Editiert von weterok am 30.04.2008 11:53:41
--- editiert vom Admin
Ich denke das die Notwehr hier nicht unangemessen war. Die 3 Männer wollten ihn schließlich ausrauben und er wehrte sich ja erst jeweils nachdem die 2 gewalttätig wurden. Das in dieser Situation ( Überfall und 3:1 ) eine reale Bedrohung für Leib und Leben ( auch für einen Kampfsportler ) gegeben ist dürften wohl auch die meisten Richter so sehen. Solange er nicht weiter unnötig zugeschlagen hat als die 2 Personen bereits KO waren empfinde ich persönlich diese Vorgehensweise als völlig legitim.
--- editiert vom Admin
Er wird wohl auch ein paar Worte mehr brauchen, um zu erklären, weshalb es sich so massiv von 3 Hänsgen bedroht fühlte, von welchen er dann 2 offensichtlich recht mühelos faltete.
Ex ante
Betrachtungen sind immer sinnfrei bei Bewertungen eines möglichen Notwehrexzesses. Der Angegriffene weiß ja nicht schon vor dem Angriff, ob er mit den Angreifern (leicht oder schwer) fertig wird oder nicht. Wäre ja ziemlich blöde, wenn das Opfer den 1. Dan, die Angreifer aber den 3. haben.
Daß einem auch ein Meistergrad im Kampfsport keine Garantie gibt, mit einem oder mehreren Angreifern fertig zu werden, sollte auch klar sein.
Entscheidend ist also nur, ob aus der verständigen subjektiven Wahrnehmung des Opfers ein milderes Mittel möglich und angemessen gewesen wäre.
Was mich interessiert: Sind die Vorwürfe überhaupt beweisbar? Wenn nun die drei behauoten, sie hätten nach einer Zigarette oder Feuer gefragt, und wären unerwartet vom TE angegriffen worden?
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wenn nun die drei behauoten, sie hätten nach einer Zigarette oder Feuer gefragt, und wären unerwartet vom TE angegriffen worden?
Könnten sie versuchen. In der Regel wird aber kaum jemand glauben, daß ein einzelner eine Gruppe grundlos angreift, auch wenn er Kampfsport-Erfahrung hat. AUßerdem haben ja die Angreifer kaum die Polizei gerufen und sich als Opfer dargestellt.
Ihr wisst aber schon, daß der Urspungsthreat vom 07.01.2007 ist ??
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten